Wenn die Sonne nur im Katalog scheint
Von Uwe Hildebrandt
Reiseveranstalter machen große Versprechungen: Sonne natürlich, viel Wind zum Surfen, Panoramablick oder auch meterdickes Packeis. Doch was ist, wenn das Wetter ganz anders ist? Bei definitiv falschen Wetter-Versprechungen erhalten Urlauber ihr Geld zurück.Immer wird vor Gericht ums Wetter gestritten. In diesen Fällen wehren sich Reiseveranstalter gegen einen Preisnachlass, wenn ihre Versprechungen nicht eingetreten sind.
Doch keiner könne ein Wort wie "Sonnengarantie" als Werbe-Gag abtun, sagt der auf Reiserecht spezialisierte Rechtanwalt Holger Hopperdietzel in einem Interview mit unserer Zeitung: "Wenn das vom Veranstalter garantierte Wetter am Urlaubsort nicht vorliegt, dann berechtigt das zur Reisepreis-Minderung", sagt er.
Allerdings sind die Klauseln selten so klar wie die: "Hinzu kommt eine Schön-Wetter-Garantie - sollte es tagsüber mehr als drei Stunden ununterbrochen regnen, werden Gäste mit 30 Euro entschädigt." So wirbt Tui für eine Ägyptenreise. "Wir waren einer der ersten, der solche Garantien im Angebot hatte", erklärt Susanne Stünckel, Sprecherin des Branchenriesen aus Hannover.
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Interview