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Autor Thema: Schlafender Mann verpasst Flug - und klagt  (Gelesen 2463 mal)

10 Antworten am Schlafender Mann verpasst Flug - und klagt
am: 23. Juni 2009, 03:08:30

Barbara06

  • Gast
Stundenlanges Warten und Alkohol waren zu viel: In Dubai verschlief ein Teilnehmer einer Reisegruppe den Anschlussflug in den Jemen. Die Kosten für den Ersatzflug wollte er nicht zahlen - und forderte zudem Reisepreisminderung.

München - Verpasst ein Reisender seinen Anschlussflug, weil er beim Warten eingeschlafen ist, kann er die Reiseleiterin und deren Unternehmen dafür nicht haftbar machen. Jedenfalls dann nicht, wenn die Reiseleiterin ihre Gruppe vorher auf den bevorstehenden Check-in hingewiesen hat, wie das Amtsgericht München in einem am Montag veröffentlichten Urteil festgestellt hat.

Das Reiseunternehmen hatte die Kosten für den verspäteten Weiterflug in Höhe von 281 Euro ausgelegt und den Fluggast später verklagt, als dieser die Bezahlung verweigerte. Der Mann hatte im Herbst 2006 eine Pauschalreise in den Jemen gebucht. Bei einem planmäßigen Stopp in Dubai mit gut sieben Stunden Aufenthalt hatte er alkoholische Getränke konsumiert und seinen Flug verpennt.

Der entscheidende Faktor im Prozess war, dass die Reiseleiterin den Mann rechtzeitig vor dem Check-in geweckt hatte. Er hatte ihr gesagt, er komme nach, war dann aber doch wieder eingenickt. Die Reiseleiterin habe mit der Weckaktion ihre Betreuungspflicht erfüllt, betonte das Gericht.

Der Mann habe nicht verlangen können, dass die Reiseleiterin am Schalter wartete und vergleichbar einer Lehrerin alle Teilnehmer auf einer Liste abhake, hieß es weiter in dem Urteil. Jeder Teilnehmer sei für sich verantwortlich gewesen, zumal auch allen freigestellt war, wo sie sich am Flughafen aufhalten wollten.

Die zuständige Amtsrichterin wies die Gegenforderung ab, die der Mann im Prozess erhoben hatte: Er hatte wegen der Panne eine Minderung des Reisepreises um rund 1000 Euro gefordert. Der Mann sei selbst schuld an dem Malheur, so das Gericht. Das Urteil ist rechtskräftig.

Amtsgericht München: Aktenzeichen 183 C 15864/07

abl/dpa


Das ist ja wohl der Gipfel....selbst schuld aber Entschädigung fordern :klatsch: :klatsch:


Antwort #1
am: 23. Juni 2009, 07:11:56

Offline Arkadas

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Hatte ich nicht dieser Tage noch geschrieben, dass Rechtschutzversicherungen der Alptraum sind, da nun Prozessshanseln ihre Gelüste ausleben können?

Werner

Antwort #2
am: 23. Juni 2009, 07:24:11

Offline Ute13

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Hatte ich nicht dieser Tage noch geschrieben, dass Rechtschutzversicherungen der Alptraum sind, da nun Prozessshanseln ihre Gelüste ausleben können?

Werner

nicht jeder der eine hat, wird daduch zum Prozesshansele.  :klatsch: und der gute Mann hat doch den Erfolg seiner Klage nun zu spüren bekommen  :P

Antwort #3
am: 23. Juni 2009, 07:24:58

Edgar

  • Gast
Wieso Albtraum? Rechtsschutzversicherungen sind der größte Arbeitgeber der Rechtsanwälte und Gerichte. Ohne sie würde die Arbeitslosigkeit dramatisch ansteigen.  :ironie:

Antwort #4
am: 23. Juni 2009, 08:18:33

Offline Arkadas

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Wieso Albtraum? Rechtsschutzversicherungen sind der größte Arbeitgeber der Rechtsanwälte und Gerichte. Ohne sie würde die Arbeitslosigkeit dramatisch ansteigen.  :ironie:

Edgar, gestehe, beim ersten Lesen des Threads hast du doch auch gedacht: Herr lass Hirn regnen!!!  katho

Werner

Antwort #5
am: 23. Juni 2009, 08:23:57

DeJe

  • Gast
Also ich muss mir von meiner Rechtsschutzversicherung die Übernahme der Kosten für eine Klage vorab bestätigen lassen! Und ich kann mir gut vorstellen, dass die kostenübernahme im vorliegenden Fall abgelehnt werden würde. :tricky:

Antwort #6
am: 23. Juni 2009, 08:59:03

Edgar

  • Gast
Wieso Albtraum? Rechtsschutzversicherungen sind der größte Arbeitgeber der Rechtsanwälte und Gerichte. Ohne sie würde die Arbeitslosigkeit dramatisch ansteigen.  :ironie:

Edgar, gestehe, beim ersten Lesen des Threads hast du doch auch gedacht: Herr lass Hirn regnen!!!  katho

Werner

Sicher. Wobei die Überschrift irreführend ist. Der Mann hat nicht geklagt, sondern ist verklagt worden. Und hat lediglich im Prozeß Widerklage erhoben. Aber auch das ist typisch für Rechtsschutzversicherte: Forderungen ignorieren, es einfach mal auf einen Prozeß ankommen lassen, man ist ja versichert und hat (abgesehen von einer etwaigen Selbstbeteiligung) nichts zu verlieren. Irgendeinen chronisch klammen Feld-, Wald- und Wiesenanwalt findet man bestimmt, der gegenüber der Versicherung die Erfolgsaussichten bejaht. Um dieser Unsitte Einhalt zu gebieten, würde ich Rechtsschutzverträge nur noch mit Selbstbeteiligung zulassen, die so hoch bemessen sein muß, daß Prozeßhanseln die Lust am Streiten vergeht.

Antwort #7
am: 23. Juni 2009, 13:08:30

Offline Arkadas

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Wie auch immer, aber mit solchen Urteilen (oder Verfahren generell) nähern wir uns US-amerikanischen Verhältnissen an - Urteile die wir gerne belächeln! Das möchte ich eigentlich nicht!


Werner

Antwort #8
am: 23. Juni 2009, 14:13:10

Offline Arkadas

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Hallo? Das hat doch ne ganz andere Qualität als die Dusseligkeit eines der seinen Flug verpennt hat! So eine Klage steht doch außer Zweifel!

Werner

Antwort #9
am: 23. Juni 2009, 15:12:56

Offline Arkadas

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Mal ganz wertfrei gefragt: muss eigentlich ein Gericht jede Klage zulassen?  Als Richter hätte ich dem Schläfer was von Eigenverantwortung erzählt und ihm den Finger gezeigt oder auf Erich Honecker verwiesen ... wer zu spät kommt den bestraft das Leben!

Werner

Antwort #10
am: 23. Juni 2009, 15:16:18

Edgar

  • Gast
Eine höhere Selbstbeteiligung würde die Leute dazu zwingen, die Erfolgsaussichten mit dem Kostenrisiko abzuwägen. Das halte ich gerade bei geringen Streitwerten nicht für verkehrt. Zumal die Chancen für Ute13 ja gar nicht mal so schlecht stehen.

Mal ganz wertfrei gefragt: muss eigentlich ein Gericht jede Klage zulassen?

Sofern die formellen Voraussetzungen erfüllt sind - ja!