Duisburg (dpa/tmn) - In Spanien müssen Urlauber immer damit rechnen, dass Hotels auf ihrem Gelände das Rauchen verbieten. Reiseveranstalter sind daher nicht dazu verpflichtet, solche Verbote im Katalog bei jedem Hotel einzeln aufzuführen.
Das entschied das Amtsgericht Duisburg (Aktenzeichen: 51 C 3840/08) in einem Urteil, auf das die Deutsche Gesellschaft für Reiserecht in der Zeitschrift «ReiseRecht aktuell» hinweist.
Im verhandelten Fall war ein Urlauber vom Rauchverbot in seinem Hotel überrascht worden. Sein Veranstalter hatte im Preisteil des Katalogs auf mögliche Rauchverbote in Spanien hingewiesen, nicht aber bei der Hotelbeschreibung. Dieser Hinweis reichte aus Sicht des Gerichts aus. Auch die Tatsache, dass bei anderen Hotelbeschreibungen zum Teil ausdrücklich auf «Nichtraucher-Restaurants» hingewiesen wurde, lasse nicht den Schluss zu, dass in jedem anderen erwähnten Restaurant geraucht werden darf.
Quelle : SZ