Umschau | 19.07.2011 | 20:15 Uhr
Oben ohne und FKK im Urlaub
Urlaub bedeutet: raus aus den Klamotten! Weg mit Krawatte, Kostüm und Blaumann – Shorts und Bikini reichen aus! Doch auch das Wenige ist so manchem Urlauber noch zu viel. Und so verzichten etliche Sonnenanbeter teilweise oder ganz auf Badekleidung. Doch Vorsicht: Längst nicht überall ist das gerne gesehen. "Nackedeis" drohen in manchen Ländern empfindliche Strafen!
In Deutschland haben es Freunde der Freikörperkultur einfach. Zwar ist etwa an der Ostsee das Nacktbaden längst nicht mehr so allgemein verbreitet wie in früheren Jahrzehnten. Doch wer sich selbst an Textilträgern nicht stört, kann seiner Leidenschaft frönen, wie ihm beliebt: Nacktsein ohne sexuellen Hintergrund ist in Deutschland auch an nicht reinen FKK-Stränden grundsätzlich erlaubt. Voraussetzung hier wie auch anderswo: Niemand darf belästigt werden. Andernfalls droht ein Bußgeld, beispielsweise wenn jemand nackt durch eine Fußgängerzone läuft.
Andere Länder – andere Sitten
Schon in den sonst so liberalen Niederlanden sieht das anders aus: An Hollands Stränden ist FKK nur in speziell ausgewiesenen Bereichen gestattet. Bei Verstoß drohen Bußgelder. Intim-Piercings zu entblößen, ist selbst in den meisten FKK-Clubs verboten.
Unerwartet zugeknöpft gibt man sich auch in Frankreich: 150 Euro kostet es Frauen, die am Textilstrand ohne Oberteil erspäht werden. Und im Schweizer Kanton Appenzell beherrscht man sogar die Kunst, einem nackten Mann in die Tasche zu greifen. 170 Euro kostet es, textilfrei im Wald erwischt zu werden. Hintergrund der Regelung sind zahlreiche Nacktwanderer, an denen Anwohner Anstoß nahmen.
Auch in Spanien wurde bis 1989 jegliche öffentliche Nacktheit geahndet. Seitdem ist sie zwar grundsätzlich erlaubt, doch sollte man auf die örtlichen Moralvorstellungen Rücksicht nehmen. Selbst auf Mallorca wurden schon Nacktbader von der Polizei verprügelt. Und in Barcelona berappt man 300 Euro dafür, nur in Badeklamotten durch die Stadt zu laufen.
Bekanntermaßen sittenstreng geht es in der Türkei zu. Zwar wird "oben ohne" an den Touristenstränden zumeist geduldet, offiziell jedoch ist Nacktheit in der Öffentlichkeit – wie in allen muslimischen Ländern – verboten.
Je nach Schweregrad sieht das türkische Strafgesetzbuch Strafen bis zu sechs Monaten Freiheitsentzug vor, wenn man sich nicht daran hält.Erst informieren, dann ausziehen
Grundregel daher: Man sollte sich über örtliche Regelungen und Empfindlichkeiten informieren, bevor man die Hüllen fallen lässt. Sonst drohen teure Überraschungen.
Quelle