Wenn der Urlaub zum Horror wird
Von Laura Göhler
Einfach schnell raus, das denken sich derzeit wohl viele Gestresste. Ein Traumurlaub, beispielsweise an der türkischen Riviera, hört sich zunächst toll an, kann aber schnell auch zum Alptraum werden. Dann etwa, wenn man sich in verschmutzten Zimmern oder neben einer Baustelle wiederfindet.
In diesem Fall ist eine Reisepreisminderung durchaus gerechtfertigt, sagt das Europäische Verbraucherzentrum (EVZ). Eine Richtlinie für die Höhe der Rückerstattungen bietet die Frankfurter Tabelle. Sie liegt je nach Mangel zwischen fünf und 50 Prozent.
Bei 15 von tausend Reisen beschweren sich die Urlauber, berichtet der Veranstalter TUI. Wichtig - da sind sich Anbieter und Verbraucherschützer einig - ist, dass die Touristen dem Reiseleiter die Mängel vor Ort melden. Sonst kann der Reisende hinterher kaum Ansprüche geltend machen. Das EVZ empfiehlt zudem, Fotos zu machen und eventuelle Zeugen zu notieren.
Oft ist es möglich, Probleme direkt zu lösen, sagt ein Sprecher von Neckermann. Die wenigsten Fälle landen vor Gericht. Doch es gibt auch dreiste Urlauber. So forderte ein Kläger vor dem Arbeitsgericht Mönchengladbach vor einigen Jahren Schadenersatz wegen "nutzlos aufgewendeter Urlaubszeit".
"Schlaf- und Beischlaf"-Gewohnheiten Zwei Einzelbetten statt des gebuchten Doppelbetts hätten ihn und seine Lebensgefährtin in ihren "Schlaf- und Beischlaf"-Gewohnheiten erheblich beeinträchtigt. Kurios die Antwort des Richters: "Dem Gericht sind mehrere allgemein bekannte und üblichen Variationen" des Beischlafs bekannt, "die auf einem einzelnen Bett ausgeübt werden könnten - und zwar durchaus zur Zufriedenheit aller Beteiligten".
Außerdem hätte man ja auch die Betten zusammen binden können, etwa mit dem Hosengürtel, "denn dieser wurde in seiner ursprünglichen Form in dem Augenblick sicher nicht benötigt", urteilt der Richter. Quelle 
:applause:
ich frag nun aber nicht weiter, ob ihr unbedingt auf ein Doppelbett besteht, oder ob zwei einzelne es auch tun :tricky: