Urlauber, die ihre Reise absagen müssen, sind gehalten, dies schnell zu tun, wenn die Reiserücktrittskostenversicherung die Stornogebühren übernehmen soll. Doch laut Gericht haben sie einen Tag Bedenkfrist.Nach einem Ereignis, das so schwerwiegend ist, daß man wegen ihm eine Reise absagen muß, haben Reisende das Recht auf einen Tag "Bedenkzeit". So sieht dies jedenfalls das Oberlandesgericht Karlsruhe (AZ.: 12 U 155/09).
Dem Reisenden, so die Begründung, müsse zugestanden werden, daß diese Entscheidung "Zeit zum Reifen" brauche.
In dem verhandelten Fall ging es um die für einen Monat später geplante Reise eines Mannes, dessen Vater auf die Intensivstation des Krankenhauses verlegt worden war. Der Versicherte hatte seine Reise erst einen Tag danach storniert.
Dadurch kam es aufgrund von Fristen zur Erhöhung des Stornopreises von 20 auf 40 % - diese 40 % muß nach dem Gerichtsurteil nun die Reiserücktrittskostenversicherung tragen.
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