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Autor Thema: Reiseveranstalter haftet für Ausflüge  (Gelesen 1091 mal)

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am: 06. September 2007, 17:51:30

Edgar

  • Gast
Kommt es bei einem Tagesausflug im Urlaub zu einem Unfall, haftet unter Umständen der Reiseveranstalter. Das muss er auch dann, wenn er den Ausflug nicht selbst durchgeführt, sondern lediglich vermittelt hat. Entscheidend ist laut der Deutschen Anwaltsauskunft (DAV) dabei, ob der Reiseveranstalter den Eindruck erweckt, für das Zusatzangebot verantwortlich zu sein.
Drei Kläger unternahmen eine Pauschalreise des beklagten Reiseveranstalters nach Ägypten. Sie buchten und bezahlten vor Ort bei ihrem örtlichen Reiseleiter eine Tagestour nach Kairo, die in einem schweren Unfall endete. Ihr Bus prallte mit erhöhter Geschwindigkeit und ungenügender Beleuchtung auf einen Lastwagen. Der Busfahrer und ein Sicherheitsbeamter wurden dabei getötet; die Insassen, darunter auch die Kläger, wurden verletzt.

Zurück in der Heimat forderten sie vom Reiseveranstalter Schmerzensgeld, die Rückzahlung des Preises für den Ausflug sowie Entschädigung wegen entgangener Urlaubsfreude. Der Beklagte wies die Ansprüche jedoch mit der Begründung zurück, dass er den Ausflug nicht durchgeführt, sondern lediglich vermittelt habe und daher nicht haftbar gemacht werden könne.

Tatsächlich müsse der Reiseveranstalter grundsätzlich nur für Eigenleistungen haften, entschieden die Richter. Allerdings hänge die Beurteilung, ob es sich um eine Eigenleistung oder eine Fremdleistung handelt, davon ab, wie der Reiseveranstalter aus der Sicht der Reisenden auftrete. Der Veranstalter hatte die Unglücksfahrt auf einem Werbezettel mit seinem Logo und dem groß gedruckten Hinweis "Nur bei Ihrem Reiseleiter buchbar" beworben. Nur klein gedruckt wies er darauf hin, dass er lediglich Vermittler sei und die Verantwortung eine örtliche Agentur trage. Somit habe er den Eindruck erweckt, Organisator des Ausflugs zu sein und müsse in diesem Fall für das Verschulden des anderen Anbieters einstehen. (sid)

Quelle: ksta.de


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