Zulässig sind in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) nur prozentuale Festlegungen der Anzahlungshöhe. Das hat das Landgericht Dortmund entschieden, berichtet die Deutsche Gesellschaft für Reiserecht in Wiesbaden in ihrer Fachzeitschrift "ReiseRecht aktuell"
Im verhandelten Fall ging es um einen Veranstalter, in dessen AGB eine Anzahlung von 15 Prozent des Reisepreises, aber mindestens 175 Euro pro Gast festgelegt worden war. Dadurch werde der Urlauber aber unangemessen benachteiligt, entschied das Gericht. Bei Reisepreisen von zum Beispiel 350 Euro pro Person entspreche die Mindestanzahlung damit immerhin 50 Prozent.
Zwar habe der Bundesgerichtshof (BGH) bisher nicht entschieden, bis zu welchem Prozentsatz eine Anzahlung noch zulässig sein kann. Jedoch sei durch den BGH festgelegt worden, dass es keine AGB-Klauseln geben darf, durch die der Reisende "wesentliche Teile des Reisepreises" bereits lange Zeit vor dem Beginn der Reise zahlen muss. Genau dies sei bei diesem Veranstalter jedoch der Fall.
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