06. Oktober 2024, 17:13:11

Reiseland Türkei - Deine Infocommunity!


Autor Thema: Russen im Hotel als Reisemangel???  (Gelesen 1275 mal)

4 Antworten am Russen im Hotel als Reisemangel???
am: 09. April 2010, 11:17:46

Kaefer

  • Gast
quelle: t-online.de

Was tun, wenn sich das Ferienparadies als Russenenklave entpuppt? Klagen, dachten sich die anderen Urlauber. Leider völlig erfolglos. Viele russische Gäste in einem Hotel sind kein Reisemangel. Selbst wenn 80 Prozent der Gäste Russen sein sollten, kann ein Pauschalreisender deswegen nicht den Reisepreis mindern, entschied das Landgericht Düsseldorf (Az.: 22 S 93/09). Mit Gästen anderer Nationalitäten müsse ein Reisender grundsätzlich rechnen. Hinzu komme, dass im verhandelten Fall der Veranstalter auch keine anderen Zusagen gemacht habe, berichtet die von der Deutschen Gesellschaft für Reiserecht in Wiesbaden herausgegebene Fachzeitschrift "ReiseRecht aktuell".

Subjektive Werturteile haben vor Gericht keine Substanz

Die Beschwerde der Kläger, sie seien bei ihrem Urlaub in der Türkei ständig dem rüpelhaften, unmöglichen Benehmen zahlreicher russischer Gäste ausgesetzt gewesen, hatte aus Sicht des Gerichts keine Substanz. Sowohl rüpelhaft als auch unmöglich seien subjektive Werturteile ohne Tatsachenkern. Reiserechtliche Ansprüche lassen sich daraus nicht ableiten.

Orientierungshilfe "Frankfurter Tabelle"

Oftmals sind die Mängel im Urlaub weit gewöhnlicher: Da ist zum Beispiel noch die Hälfte der Anlage im Bau oder im Zimmer wimmelt es nur so von sechsbeinigen Mitbewohnern. Der Reiseveranstalter hat dafür zu sorgen, dass der Gast das bekommt, was ihm zuvor versprochen wurde. Wenn nicht, gibt es Geld zurück. Doch in welchem Fall wie viel? Dieser Frage muss sich die 24. Zivilkammer des Frankfurter Landgerichts häufig stellen - und entwickelte aufgrund dieser Erfahrungen die sogenannte "Frankfurter Tabelle". Die Tabelle ist eine Orientierungshilfe, wie viel Geld ein Gast bei typischen Reisemängeln wie verdreckten Zimmern oder verspäteten Flügen zurück bekommt. Wie hoch die Rückerstattung dann wirklich ausfällt, entscheidet das zuständige Gericht im Einzelfall.

Richtig reklamieren

In jedem Fall muss ein Gast sich schon im Urlaub darum kümmern, dass Mängel der Reiseleitung gemeldet werden. Am besten im freundlichen, aber bestimmten Ton - um eventuelle Unannehmlichkeiten vielleicht schon während des Aufenthalts aus der Welt zu schaffen. Wer sich schon im Urlaubsland bei der Reiseleitung beschwert hat, kann zudem ein Beschwerdeprotokoll verlangen - oder einen Zeugen mit zum Reiseleiter nehmen. Wieder zurück in Deutschland, muss der Reisemangel innerhalb von vier Wochen detailliert reklamiert werden, sonst verfallen die Ansprüche. Der beste Weg ist dabei meist ein Einschreiben mit Rückschein. Der zuständige Ansprechpartner ist immer der Reiseveranstalter direkt und nicht etwa das Reisebüro, in dem gebucht wurde.

Schon im Urlaub Beweise sammeln

Wer nach einer Zahlungsverweigerung dann doch bis vor Gericht zieht, sollte den Grund gut dokumentieren können. Fotos oder eventuell Tonaufnahmen - beispielsweise bei Baustellenlärm - helfen als Beweise weiter. Bei eventuellen Zeugen gilt: Die Aussagen von fremden Mitreisenden sind in der Regel vor Gericht mehr wert als die von Verwandten und Bekannten. Wer jetzt denkt, sich auf diesem Weg mit ein bisschen Nörgelei den nächsten Urlaub zu vergünstigen, wird allerdings enttäuscht: Die Gerichte entscheiden sehr unterschiedlich, wann eine "erhebliche" Beeinträchtigung der Urlaubsfreuden vorliegt - und die ist Voraussetzung, um eventuell Geld zurück zu bekommen. Und selbst bei gewonnenem Prozess fallen Reisepreiserstattung und eventuell Schadenersatz oft gering aus. Der Gang vor Gericht will also gut überlegt sein - und schließlich ist ja auch der Urlaub viel schöner, wenn der Prozess gar nicht nötig wird.

Antwort #1
am: 09. April 2010, 11:56:19

Offline fritz

  • Uzmanlar....!
  • ****
  • 1632
  • vertraue nur dir selbst - jesus und allah.
    • www.friedrich-gstrein.com
Was tun, wenn sich das Ferienparadies als Russenenklave entpuppt? Klagen

   als sich was entpuppt?
           das entlockt mir nur ein charmantes entlaecheln.


         nicht mehr die erste geige zu spielen tut manchen weh.
         fritz  :)       

         korr. hiess natuerlich leacheln statt entlaecheln. verzeihung fritz    
ruhig, unauffaellig, harmlos und bescheiden bleiben - so haste 4 asse in der hand - und die
5te karte sollte die herz-dame sein.

Antwort #2
am: 09. April 2010, 12:25:48

Hexenschnecke

  • Gast
stimmt Fritz

viele Deutsche haben sich noch nicht damit abfinden können nicht mehr die Einzigen zu sein die sich Urlaub leisten können und dürfen.

Antwort #3
am: 09. April 2010, 12:34:08

Offline wsbvb

  • Türkiye Meraklar!
  • *
  • 80

Habe ich auch gelesen . Man kann sich manchmal nur noch am Kopp packen .
Und wenn ich manchmal die eigenen Landsleute sehe .....

MfG , wolfgang .

Antwort #4
am: 09. April 2010, 12:54:41

Offline Arkadas

  • Uzmanlar....!
  • ****
  • 7682
Manchmal möchte man  örschle denn so eine Argumentation ist  haarig

Werner
... oder er hat im Kampftrinken verloren!!!!!