heute nacht per vertriebsfax eines veranstalters reingekommen!
Sehr geehrte Partnerinnen und Partner,
die außergewöhnlichen Auswirkungen, die durch den Vulkanausbruch auf Island verursacht worden sind und die damit einhergehenden, bisher noch nicht dagewesenen Beeinträchtigungen für den europäischen Flugverkehr liegen bereits einige Zeit hinter uns.In der über 25-jährigen Geschichte unseres Unternehmens war dies die in ihren Auswirkungen größte Krise, die wir bislang zu bewältigen hatten. Etwa 15.000 unserer gemeinsamen Kunden in den Zielgebieten waren hiervon betroffen.
Unsere größten Anstrengungen haben wir im Rahmen der Krise darauf verwendet, die Unterbringung unserer Kunden so gut und effizient wie möglich zu gewährleisten und eine schnellstmögliche Rückreise zu organisieren. Die im Rahmen der unfreiwilligen Verlängerung in Anspruch genommenen zusätzlichen Übernachtungs- und Verpflegungsleistungen, haben hierbei erhebliche Zusatzkosten verursacht, die in einem solchen Fall der Kündigung wegen höherer Gewalt nach dem Gesetz vollständig vom Reisenden zu tragen sind. Auch im Rahmen der Rückbeförderung entstanden Mehrkosten. Diese sind dem Gesetz nach jeweils vom Veranstalter und vom Reisenden hälftig zu tragen.
Bereits im Zielgebiet hatten wir im Hinblick auf diese Krise die Reiseverträge wegen höherer Gewalt gekündigt und die Kunden darüber informiert, dass wir die durch die erste Zusatznacht entstandenen Mehrkosten entgegen der gesetzlichen Regelung kulanzhalber übernehmen. Des Weiteren hatten wir uns die Weiterbelastung darüber hinausgehender Kosten an unsere Kunden vorbehalten. Insgesamt ist xxx aber auch insoweit zunächst in Vorleistung gegangen gegenüber den Leistungsträgern vor Ort sowie natürlich auch gegenüber den Fluggesellschaften. Dies vor allem um die hiermit verbundene Aufregung für unsere Kunden möglichst gering zu halten und um möglichst günstige Übernachtungstarife auszuhandeln.
Nachdem die Ermittlung und buchungsbezogene Zuordnung dieser Kosten einige Zeit der Recherche und der Abstimmung mit unseren Partnern vor Ort sowie den Fluggesellschaften in Anspruch genommen hat, haben wir nunmehr die ersten Schreiben versendet, in denen wir die Erstattung unserer Auslagen für Übernachtungs- und Verpflegungsleistungen ab der jeweils zweiten Zusatznacht sowie die hälftigen Mehrkosten, die im Rahmen der Rückbeförderung entstanden sind, geltend machen.
Soweit uns die Adressen unserer Kunden nicht vorlag, wurden die Schreiben an die jeweils einbuchenden Reisebüros versendet verbunden mit der Bitte um entsprechende Weiterleitung. Aber auch im Hinblick auf diejenigen Schreiben, die wir direkt unseren Kunden zusandten, ist naturgemäß damit zu rechnen, dass sich einige der Betroffenen ratsuchend an Ihr Reisebüro wenden werden.
Vor diesem Hintergrund bitten wir Sie, sich entsprechend hierauf einzustellen und hoffen auf Ihr Verständnis insoweit.
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