Die Airlines fliegen nun wieder Tausende von Passagieren an ihre Ziele. Aber was, wenn Einzelne Angst vor Sichtflügen haben und lieber umbuchen wollen?Derzeit wird in der Bundesrepublik auf Sicht geflogen Der Luftraum füllt sich schon wieder zunehmend: Eurocontrol spricht von rund 14 000 Flügen am Dienstag europaweit. Allein vom Frankfurter Flughafen starten und landen 150 Flüge, davon fertigt die Lufthansa 75 Fernflüge ab. Und die meisten finden im sogenannten kontrollierten Luftraum auf Sichtflug statt. Ziemlich viel Sichtflug.
Während die Airlines aus verständlichen Gründen vehement auf eine Öffnung des Luftraums drängen, während Vorzeige-Pilot und Airline-Chef Niki Lauda den Sicherheitsbehörden überzogene Reaktionen vorwirft, halten die Piloten dagegen. Die Pilotenvereinigung Cockpit hält nichts von einer Lockerung des Flugverbots. Die Verantwortung werde voll auf die Piloten abgeschoben, beklagte Cockpit-Sprecher Jörg Handwerg. "Man wird unter Druck gesetzt, und es bleibt einem letzten Endes nichts anderes übrig als die Flüge durchzuführen."
Für Passagiere stellt sich also ohnehin ein ziemlich verwirrendes Bild dar. Hasenfüße, die jetzt lieber auf den von der Airline geplanten Sichtflug verzichten, betreten juristisch betrachtet neues Terrain. Zwar müssen sie sich nicht auf die derzeit von den Fluggesellschaften angebotenen Sichtflüge einlassen. "Wem das zu unsicher erscheint, kann auch eine Umbuchung verlangen", so der Jurist. Ob sie aber diese Umbuchung bzw. Stornierung dann auch kostenlos machen dürfen, ist umstritten. Denn die Aschewolke ist zwar höhere Gewalt, aber die Airline hat wie vorgeschrieben dem Fluggast eine Alternative angeboten. Nimmt er die nicht an, dann ist das ganz und gar seine Sache.Juristischer Klärungsbedarf
Allerdings sieht Ronald Schmid genau bei diesem Punkt Klärungsbedarf: "Für so einen Fall gibt es kein Gesetz." In seinen Augen wäre die Kostenfrage daher nur vor Gericht zu lösen. Ob sich in diesem Fall der Richter auf die Seite der Airlines oder die der Verbraucher stellen würde, ist offen. Dennoch beruft sich Schmid auf die Vereinigung Cockpit. Wenn die Pilotengewerkschaft Vereinigung Cockpit solche Flüge in der gegenwärtigen Situation für unverantwortlich halte, müsse der Laie nicht zu einem anderen Ergebnis kommen.
Klar ist laut Schmidt die Haftungsfrage im Falle eines Absturzes geregelt. Da müssten die Fluggesellschaften auch für Fehlleistungen ihrer Angestellten einstehen. Die Piloten, die auf Anweisung ihrer Gesellschaften die Sichtflüge durchführten, seien zwar für ihre Maschine verantwortlich. Ein zusätzliches Haftungsrisiko gingen sie aber nicht ein.
Der Anwalt zeigte sich verwundert über die Teilöffnung des Luftraums, bevor sichere Erkenntnisse über die Konzentration der Vulkanasche vorlagen. Auch die Argumentation, dass bereits Flugzeuge unfallfrei geflogen seien, könne ihn nicht überzeugen. "Das erinnert mich an ein kleines Kind, das sagt, dass es auch gestern nicht auf einem zugefrorenen See eingebrochen ist."
QuelleWas haltet Ihr denn davon: Würdet Ihr einsteigen weil Ihr denkt: Die Flüge sind eh sicher oder habt Ihr Bedenken bei einem Sichtflug??? :-\ :-\