ja, ich meine sky,aber meine tochter hat auf homepage von germansky airlines gebucht.
es geht um ihren rückflug am 16.04.10. antalya-hamburg
den hat sie jetzt auch voll erstattet bekommen mit dem hinweis :
ansprüche aus der EU-Fluggastverordnung sind nicht gegeben, da wir kein luftfahrtunternehmen im sinne dieser verordnung sind.
auf eine anteilige kostenübernahme, wie betreuungskosten , verpflegung, telefon, mietkosten, können wir dann wohl vergessen?
grüsse
Gitta