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Autor Thema: Eu-Fluggastrechtverordnung  (Gelesen 2378 mal)

8 Antworten am Eu-Fluggastrechtverordnung
am: 08. Mai 2010, 10:51:56

Gitta

  • Gast
hallo,


weiss jemand , ob die germansky airlines  der eu-fluggastrechtverordnung unterliegt?

im voraus schon mal vielen dank


gruss

gitta

Antwort #1
am: 08. Mai 2010, 11:01:42

Offline Rabi

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Ich würde sagen ja. Sie hat ja vom LBA in Braunschweig die Genehmigung
bekommen und unterliegt somit EU Recht.

LG Walter

Antwort #2
am: 08. Mai 2010, 16:45:08

Offline Bienchen

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  • Ein Zwilling kommt selten allein - wir sind Zwei
hallo,


weiss jemand , ob die germansky airlines  der eu-fluggastrechtverordnung unterliegt?

im voraus schon mal vielen dank


gruss

gitta

Und wenn es um einen Flug von/nach EU ging, dann auf jeden Fall. Dann gilt die Verordnung auch für ausländische Airlines!  ;)

LG Bienchen  :love:
Was immer auch geschieht: Nie sollt Ihr so tief sinken, von dem Kakao, durch den man Euch zieht, auch noch zu trinken! (Erich Kästner)

Antwort #3
am: 08. Mai 2010, 16:57:38

Offline Rabi

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@Bienchen


Germansky ist ja eine Deutsche Airline in diesem Fall und keine Türkische.

LG Walter

Antwort #4
am: 08. Mai 2010, 17:07:13

Offline Bienchen

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Walter  :) dann wäre es doch ohnehin keine Frage.  ;) Allerdings habe ich eben rumgesucht und keine Airline gefunden, die so heißt.  :lieb:

@Gitta: Ist der Name der Fluggesellschaft richtig, oder meintest Du die Sky, die ja eine türkische Airline ist.  :tja:

LG Bienchen  :love:
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Antwort #5
am: 08. Mai 2010, 17:08:59

Offline Bienchen

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  • Ein Zwilling kommt selten allein - wir sind Zwei
Nochmal gegoogelt: http://www.germanskyairlines.com/

Also doch die Sky und damit türkisch. Damit gilt das oben von mir Geschriebene.  ;)

LG Bienchen  :love:

Nachtrag:

Germansky ist nur Vermittler, wohl hauptsächlich für Sky-Flüge: http://www.germanskyairlines.com/unternehmen/ueber-german-sky-airlines/
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Antwort #6
am: 08. Mai 2010, 17:16:20

Gitta

  • Gast
ja, ich meine sky,aber meine tochter hat auf homepage von germansky airlines gebucht.

es geht um ihren rückflug am 16.04.10. antalya-hamburg

den hat sie jetzt auch voll erstattet bekommen mit dem hinweis :
ansprüche aus der EU-Fluggastverordnung sind nicht gegeben, da wir kein luftfahrtunternehmen im sinne dieser verordnung sind.

auf  eine anteilige kostenübernahme, wie betreuungskosten , verpflegung, telefon, mietkosten, können wir dann wohl vergessen?

grüsse
Gitta

Antwort #7
am: 08. Mai 2010, 17:22:36

Offline Rabi

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Die Fluggesellschaft Germansky ist gegründet. Wann die Ihren Flugbetrieb
aufnehmen weiß ich nicht. Es geht darum, Flüge nach Spanien, Kanaren,
Tunesien usw. selbst durchzuführen. Als Türkische Arline ist das nicht
möglich.

Zur Türkei fliegt weiterhin die Türkisch Sky-Airlines.

LG Walter

Antwort #8
am: 08. Mai 2010, 17:54:58

Offline Bienchen

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  • Ein Zwilling kommt selten allein - wir sind Zwei
ja, ich meine sky,aber meine tochter hat auf homepage von germansky airlines gebucht.

es geht um ihren rückflug am 16.04.10. antalya-hamburg

den hat sie jetzt auch voll erstattet bekommen mit dem hinweis :
ansprüche aus der EU-Fluggastverordnung sind nicht gegeben, da wir kein luftfahrtunternehmen im sinne dieser verordnung sind.

auf  eine anteilige kostenübernahme, wie betreuungskosten , verpflegung, telefon, mietkosten, können wir dann wohl vergessen?

grüsse
Gitta

Hallo Gitta  :)

ja klar ist die Germansky keine Fluggesellschaft. Aber ich nehme mal an, sie ist auf Vermittlung von Germansky mit der Sky geflogen. Das heißt, dass sie ihre Ansprüche an Sky stellen muss (also an die ausführende Airline) und nicht an den Vermittler.  ;) Viel Glück dabei!  :yeah:

LG Bienchen  :love:
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