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Autor Thema: W-LAN sicher machen! - Urteil BGH  (Gelesen 6592 mal)

23 Antworten am W-LAN sicher machen! - Urteil BGH
am: 12. Mai 2010, 12:42:01

Offline kukisoft

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Betreiber offener W-Lans riskieren Abmahnung
Wer ein W-Lan nicht per Passwort schützt, setzt sich künftig juristischen Risiken aus: Der Betreiber eines ungeschützten W-Lans kann laut einem Urteil des Bundesgerichtshofs zur Unterlassung verurteilt werden kann, wenn über seinen Anschluss Illegales geschieht.
Privatleute sind für die unberechtigte Nutzung ihres W-Lan-Anschlusses verantwortlich, wenn sie den Zugang nicht ausreichend gesichert haben. Wenn ein Dritter über den Zugang illegal Musiktitel herunterlädt, kann der Inhaber des Anschlusses zur Unterlassung verurteilt werden. Ein weitergehender Anspruch auf Schadensersatz bestehe jedoch nicht, entschied der Bundesgerichtshof (BGH) in einem am Mittwoch verkündeten Urteil.
http://magazine.web.de/de/themen/digitale-welt/internet/10410554-Urteil-Betreiber-fuer-W-Lan-verantwortlich.html

W-LAN endlich sicher machen - wie geht das?

Ein Funknetzwerk, auch "Wireless LAN" oder kurz WLAN genannt, ist überaus praktisch: Datentransport ohne Netzwerkkabel und ohne Löcher in den Wänden. Doch wenn es um die Sicherheit geht, sind Funknetze problematisch. Denn ihre Signale machen an der Hauswand oder dem Gartenzaun nicht halt. Damit öffnen sie Eindringlingen Tür und Tor - vor allem wenn das Netz nicht durch Verschlüsselung abgesichert ist.
http://www.computerbild.de/artikel/cb-Ratgeber-Kurse-DSL-WLAN-WLAN-Funknetzwerke-sicher-machen-1258051.html

Antwort #1
am: 12. Mai 2010, 12:50:55

Offline sally

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Die Richter des BGH haben entschieden, dass WLAN-Betreiber mit ungeschütztem Funknetz im Streitfall eine Unterlassungserklärung abgeben müssen. WLAN-Inhaber können dem Urteil zufolge aber nicht auf Schadensersatz verklagt werden. Sie sehen sich aber auch künftig mit möglichen Abmahngebühren konfrontiert. Diese betragen aber nach dem Urteil nicht mehr als 100 Euro.
http://www.netzwelt.de/news/82724-bgh-urteil-wlan-betreiber-funknetz-absichern.html

 :yeah: sally
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Antwort #2
am: 12. Mai 2010, 13:06:41

Offline kukisoft

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Die Richter des BGH haben entschieden, dass WLAN-Betreiber mit ungeschütztem Funknetz im Streitfall eine Unterlassungserklärung abgeben müssen. WLAN-Inhaber können dem Urteil zufolge aber nicht auf Schadensersatz verklagt werden. Sie sehen sich aber auch künftig mit möglichen Abmahngebühren konfrontiert. Diese betragen aber nach dem Urteil nicht mehr als 100 Euro.
http://www.netzwelt.de/news/82724-bgh-urteil-wlan-betreiber-funknetz-absichern.html

 :yeah: sally

Was soll uns das aber sagen ? - Ich kann diese Problematik nicht relativiert betrachten ( ... nicht mehr als 100€... ) das ist für die meisten viel Geld und bringt auch nur Ärger ( Abmahnungen etc. oder auch Offenbarung seines eigenen Computerinhaltes ).
Außerdem lauern ja noch andere Gefahren - man sollte seinen Rechner grundsätzlich schützen - ob nun W-Lan oder nicht.

Gefahren bei W-LAN

WLAN, sofern es ungesichert ist, lässt sich mit einer offenen Haustür vergleichen. Jeder, der in der Reichweite des Funknetzes ist, kann dieses mit entsprechender technischer Ausrüstung - einem so genannten Sniffer - aufspüren und sich Zugang zu Ihrem kabellosen Funknetz verschaffen. Und Sie als Betreiber des WLAN müssen das nicht einmal merken. Die Folgen: Zum einen könnten Unbefugte auf Ihre Kosten ins Internet gehen. Und noch schlimmer: Außenstehende könnten - ohne dass Sie es bemerken - auf Ihre persönlichen Daten zugreifen. Ob Ihre Urlaubsfotos, Zugang und Passworte zum Konto oder Ihre höchstpersönlichen Daten: Alles könnte der Unbekannte aus sicherer Entfernung sichten, herunterladen und dann gegen Sie verwenden.
http://www.computerbetrug.de/sicherheit-im-internet/wlan-router-einrichten-mit-verschluesselung/

Antwort #3
am: 12. Mai 2010, 13:13:28

Offline sally

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Manfred,im Vergleich ,was die Abmahnwahnanwälte fordern -peanuts.......  ;D
und ich bin mir sicher ,dass ein Profi-Hacker alles knackt  :coolman:
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Antwort #4
am: 12. Mai 2010, 13:17:34

Offline kukisoft

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Sally, natürlich gibt es immer Möglichkeiten eine Schutz zu umgehen - aber ich lasse meine Haustür ja auch nicht offen, weil ich weiß, dass Einbrecher auch Werkzeuge benutzen.
Und "Peanuts" sind immer relativ zum Einkommen...
Aber eigentlich ist zu den Gefahren und Gründen, seinen Internetanschluß ( Computer ) zu schützen, inhaltlich alles gesagt und den Beiträgen zu entnehmen.
LG
Manfred

Antwort #5
am: 12. Mai 2010, 14:20:52

DeJe

  • Gast
Wenn das Cafe oder das Hotel dir Wlan zur Verfügung stellen möchte wird das auch kein Problem sein. Dann bekommst du von denen eben deine Zugangsdaten.

Antwort #6
am: 12. Mai 2010, 14:22:30

Offline Christopher

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Geanu DeJe, so funktioniert es auch immer in meinem Urlaub.

Liebe Grüße

Antwort #7
am: 12. Mai 2010, 14:32:33

Offline TC Melanie

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Manfred,im Vergleich ,was die Abmahnwahnanwälte fordern -peanuts.......  ;D
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ja aber wer muss beweisen, dass sich einer eingeloggt hat???
Zum Reisen gehört Geduld, Mut, guter Humor, Vergessenheit aller häuslichen Sorgen, und dass man sich durch widrige Zufälle, Schwierigkeiten, böses Wetter, schlechte Kost und dergleichen nicht niederschlagen lässt.

Im Leben geht es nicht darum zu warten, bis das Unwetter vorbei zieht, sondern zu lernen im Regen zu tanzen!

Antwort #8
am: 12. Mai 2010, 14:46:16

Offline Arkadas

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, für den Fall, dass ein Geieranwalt ein Mahnschreiben losschickt.

v. Gravenreuth ist doch seit nem halben Jahr unterm Torf.

Werner

Antwort #9
am: 12. Mai 2010, 14:55:36

DeJe

  • Gast
Harabeli, wie es in einer ostdeutschen Kleinstadt funktioniert, kann ich dir nicht sagen, denn ich wohne in einer Großstadt.
Es gibt aber heute zahlreiche Möglichkeiten fast überall mit meinem eigenen Zugang ins Netz zu gehen. Ich bin also nicht darauf angewiesen, mich bei anderen durchzuschlauchen.
Das ist ja fast so schlimm, wie in AI-Urlaub zu fahren und Alkohol zu trinken :huhu:

Antwort #10
am: 12. Mai 2010, 15:04:18

Offline TC Melanie

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ja aber wer muss beweisen, dass sich einer eingeloggt hat???

Über die IP wird der Anschlussinhaber ermittelt und darf die Abmahngebühr von 100 Öcken latzen. [quote
und damit ist gut???
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Antwort #11
am: 12. Mai 2010, 15:06:27

Offline sally

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 :coolman: außer es steht drin ,Paragraph 97a wird nicht akzeptiert-dann gibts eben nüscht........  :pfeif:
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Antwort #12
am: 12. Mai 2010, 15:08:44

DeJe

  • Gast
aber ich zahle nur im Falle eines ungesicherten Netzwerkes. Ist das meine gesichert und Hacker knacken es trotzdem, kann mich auch keiner abmahnen. Wobei sicher noch definiert werden muss, was "ausreichend" bedeutet.

Antwort #13
am: 12. Mai 2010, 15:27:17

DeJe

  • Gast
Bei wem die Beweispflicht liegt, steht in den Zitaten aber nicht. Das wäre auch noch ein Punkt, der zu klären ist.
Selbst wenn, wird es kein Problem sein, zahlreiche Nachbarn zu finden, die bestätigen werden, dass mein netzwerk seit Jahren gesichert ist.

Ergänzung: Im zitierten Text steht, dass sie dich im Falle eines ungesicherten netzwerkes abmahnen können. Also gehe ich mal davon aus, dass sie dir beweisen müssen, dass dein netzwerk ungesichert ist. Aber darüber wird es sicher bald entsprechende Urteile geben.

Antwort #14
am: 12. Mai 2010, 16:35:21

Edgar

  • Gast
Bei wem die Beweispflicht liegt, steht in den Zitaten aber nicht. Das wäre auch noch ein Punkt, der zu klären ist.

Allgemeiner Grundsatz: Jeder muß die für ihn günstigen Tatsachen beweisen. Es gibt wenige Fälle der Beweislastumkehr, die aber idR ausdrücklich geregelt sind.

Ergänzung: Im zitierten Text steht, dass sie dich im Falle eines ungesicherten netzwerkes abmahnen können. Also gehe ich mal davon aus, dass sie dir beweisen müssen, dass dein netzwerk ungesichert ist.

Das ist praktisch unmöglich, oder soll dem Abmahnenden ein Beschlagnahmerecht eingeräumt werden?