Halle (dpa/tmn) - Eine Reiserücktrittsversicherung zahlt in der Regel nur bei einer Neuerkrankung. Die Verschlechterung einer bestehenden Krankheit gilt den meisten Vertragsbedingungen zufolge als "vorhersehbar" - daher zahlen die Unternehmen in solchen Fällen nicht.Das erklärt die Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt in Halle. In den Verträgen heißt dieser Punkt "unvorhersehbare schwere Erkrankung".
Viele Verbraucher verlassen sich den Angaben zufolge auf den Schutz, den es dann aber nicht gibt. Daher landen Streitfälle immer wieder vor Gericht.
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