Urlauber sollten vor jeder Reise eine Checkliste abarbeiten, damit die schönste Zeit des Jahres nicht zum finanziellen Fiasko wird meldet die dpa. Für einen Rundumschutz raten Experten auch für Reisen in EU-Ländern zu einer privaten Auslandskrankenversicherung.
Obwohl Bulgarien seit 2007 Mitglied in der EU ist: Touristen sollten im ärztlichen Notfall darauf vorbereitet sein, daß die Krankenkassenkarte nicht akzeptiert wird.
Beim Badeurlaub in Bulgarien erlitt ein Berliner Junge eine Kopfverletzung. Der behandelnde Krankenhausarzt verlangte trotz Vorzeigens der Versichertenkarte das Geld vor Ort. Er versicherte den Eltern: «Das Geld erhalten Sie in Deutschland von Ihrer Krankenkasse zurück.» Die Eltern verließen sich darauf. Doch zurück in der Heimat hieß es seitens der Kasse: Pech gehabt. Der Arzt hätte die Karte akzeptieren müssen. Denn Bulgarien ist seit 2007 Mitglied in der EU.
Aber auch sonst hätte es nur einen geringen Teil der Kosten zurückgegeben. Denn die Kassen erstatten nur die Summe, die auch einem bulgarischen Sozialversicherungsträger entstanden wäre. Eventuell überhöhte Beträge für Touristen spielen keine Rolle. Bei einem Klinikaufenthalt im Ausland können schnell Summen im fünfstelligen Eurobereich zusammen kommen, vor allem in einer Privatklinik. «Ein Rücktransport für schwer erkrankte Touristen aus dem Ausland kann extrem teuer werden. Es können Kosten bis zu 10 000 Euro entstehen, vor allem wenn die Kranken von einem Arzt und einer Krankenschwester begleitet werden müssen», erklärt ein Sprecher vom Bund der Versicherten (BdV) in Henstedt-Ulzburg bei Hamburg.
Laut BdV ist ein voller Versicherungsschutz bei einem Auslandsurlaub - auch in EU-Ländern - nur durch eine zusätzliche private Auslandskrankenversicherung (AKV) gewährt. Die Kosten dafür liegen für eine Reise bis zu sechs Wochen zwischen fünf Euro für eine Einzelperson und bis zu 40 Euro für eine Familie. Vielreisende können sich bereits ab 10 Euro pro Person und Jahr absichern.
Muss der Tourist in einem Krankenhaus behandelt werden, so rechnet die AKV meist direkt mit der betreffenden Klinik ab. Dafür sollte der Reisende die Versicherungsnummer und die Notfall-Rufnummer der AKV bereithalten. Bei ambulanten Behandlungen zahlt der Tourist die Kosten erst einmal selbst. Wieder zu Hause, reicht er die Rechnung bei der AKV ein und bekommt das Geld erstattet.
Bei Streit um Arzt-Abrechnungen und medizinischen Fragen kann der Versicherte Rat bei der Unabhängigen Patientenberatung Deutschland (UPD) einholen. Sie ist in 22 deutschen Städten vertreten. Das bundesweite Beratungstelefon unter der Nummer 0800 0117722 ist kostenfrei.
Betroffene müssen darauf achten, dass die Arztrechnung den Namen des Behandelten, Datum, Grund und Preis der Behandlung enthält. Die AKV zahlt jedoch nur akut notwendige Behandlungen. Obacht heißt es bei Zahnarztbesuchen: Die Kosten für den Ersatz einer schadhaften Krone werden zum Beispiel nicht erstattet, lediglich die schmerzstillende Behandlung und der provisorische Zahnersatz.
Auch der Reiserechtler Paul Degott aus Hannover empfiehlt eine AKV: «Touristen, die innerhalb der EU verreisen, unterliegen oft dem Trugschluss, dass nach einer schweren Erkrankung im Ausland in Deutschland alle Kosten von ihren Versicherungen erstattet werden. Das ist nur selten der Fall. Deshalb sollte man die geringen Kosten für die zusätzliche Absicherung durch eine Auslandsversicherung nicht sparen.» Vor Abschluss einer AKV sollten sich vor allem ältere Leute, bei denen beispielsweise durch Diabetes und Bluthochdruck ein Gefahrenpotenzial besteht, von ihren Krankenkassen beraten lassen.
Den absoluten Rundumschutz gibt es nicht. Zu empfehlen ist laut Degott deshalb auch eine Reiseabbruchversicherung. Sie deckt die Kosten ab, die entstehen, wenn der Tourist nach einem Unfall die Reise abbrechen und mit einem Sonderflug in die Heimatstadt zurückkehren muss. Das kann ohne Versicherung sehr teuer werden, zum Beispiel, wenn der Erkrankte durch eine Bruchverletzung am Bein zwei oder drei Sitze im Flugzeug beanspruchen muss.
Empfehlenswert kann auch ein Anruf bei der eigenen Krankenkasse sein. Die Kassen werden dann in der Regel eine Empfehlung abgeben, welchem Arzt und welcher Klinik man sich in dem entsprechenden Land, in dem man sich gerade befindet, anvertrauen kann.
Viele Probleme für Touristen entstehen durch Autounfälle mit Mietwagen. Der BdV empfiehlt deshalb Urlaubern, die während des Urlaubs nicht auf einen Mietwagen verzichten wollen, den Abschluss einer «Mallorca-Police». Das ist eine Zusatzversicherung für Mietwagen, die man nicht nur auf Mallorca, sondern in fast allen europäischen Ländern abschließen kann. Sie bietet eine Pauschaldeckung in Höhe von zehn Millionen Euro für Sach- und Personenschäden und kostet etwa 20 Euro für einen Urlaubsmonat.
Außerhalb Europas hilft die "Traveller-Police" weiter. Auch Mietwagenfirmen im Ausland bieten diese Zusatzversicherung an. Es empfiehlt sich jedoch, wie bei jedem Vertrag, den man unterzeichnet, auch das Kleingedruckte aufmerksam zu lesen. (Dpa)
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