Luftfahrtbundesamt ahndet Airline-Verstöße intensiver
Wer sich über seine Airline ärgert, der kann sich beim Luftfahrtbundesamt beklagen. Und das nimmt zunehmend die Beschwerden ernster und hat eine Rekordzahl von Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet.
Ein Blick in die Statistik des Luftfahrtbundesamtes (LBA) zeigt: Trotz wachsenden Flugverkehrs hält sich die Zahl der eingegangenen Beschwerden relativ stabil. 2009 waren es 3063 Klagen bei circa 1,5 Millionen gewerblichen Starts klassischer Airlines. Im Vergleich zu 2008 sind damit die Beschwerden sogar zurückgegangen. Dagegen allerdings sind die Fälle der Ordnungswidrigkeitsverfahren wegen Missachtung der Fluggastrechte gegen Airlines massiv angestiegen. 2008 leitete das LBA 84 Verfahren ein. 2009 waren es 784 und bis 1. September 2010 bereits 709. Diese Zahlen stammen aus einer Kleinen Anfrage der Grünen-Fraktion an das Bundesverkehrsministerium.
Das LBA geht dabei jeder begründeten Anzeige eines Verstoßes gegen die Verordnung (EG) Nr. 261/2004 nach. Dabei handelt es sich um die Fluggastrechte der EU, die vor allem Ansprüche der Passagiere bei Annullierung, Herabstufung, Nichtbeförderung und Verspätung regeln. Das Amt macht zugleich darauf aufmerksam, dass die Ordnungswidrigkeitsverfahren von 2009 und 2010 noch lange nicht rechtskräftig sind. „Alles ist also noch offen“, erklärt LBA-Sprecherin Cornelia Cramer. Es wird nicht in jedem Fall zu Bußgeldbescheiden kommen.
In der Vergangenheit verhängte das LBA in 22 Fällen Bußgeld. Die Durchschnittshöhe der Geldstrafen betrug im Schnitt 3000 Euro. Als viel zu niedrig kritisiert Markus Tressel, Grünen-Abgeordneter und Sprecher für Tourismuspolitik, die Höhe der Bußgelder. Er geht davon aus, dass die Airlines pro Flug mit rund 50 000 Euro Erlös rechnen. Das heißt, die LBA-Geldbußen können sie sich locker leisten. Tressel:
„Wir gehen davon aus, dass einige Airlines bewusst Sanktionen in Kauf nehmen – ohne Rücksicht auf die Verbraucher.“Quelle