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Türkeiforum - Touristik - Reisenews - Veranstalter - Airlines - Reiserecht => Veranstalter & Airlines => News aus Touristik, Hotellerie, von Veranstaltern und Airlines! => Thema gestartet von: Ute13 am 20. September 2016, 06:54:54
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Für die eigenen vier Wände ist die Rechtslage eindeutig: Niemand darf einfach die Wohnung eines Fremden betreten, auch nicht der Vermieter. Aber wie sieht es eigentlich mit dem Hotelzimmer aus, das man für die Dauer des Aufenthalts ja gemietet hat?
Darf das Zimmermädchen eintreten – auch wenn das „Bitte nicht stören“-Schild draußen hängt?
Quelle (http://www.travelbook.de/service/bitte-nicht-stoeren-schild-im-hotel-darf-das-zimmer-geoeffnet-werden-569150.html)
ist es Euch schon passiert das trotz Schild die Putzfrau oder der Auffüller der Minibar oder .... ins Zimmer gekommen ist???
Fühlt Ihr Euch dann gestört oder ist es Euch egal?
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Ja klar ist das schon passiert ! sht sht
Hänge das Schild ja nicht ohne Grund raus..... :hieb: :hieb: :hieb:
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Mich hat es nur einmal gestört. Da lag ich ziemlich krank im Bett und wollte nur schlafen.....
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Ja klar ist das schon passiert ! sht sht
Hänge das Schild ja nicht ohne Grund raus..... :hieb: :hieb: :hieb:
reklamierst Du dann ???
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deswegen reklamieren ? :o
Neeee quatsch- wir sind alles nur Menschen und auch die können mal etwas übersehen ! busi busi
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Ja klar ist das schon passiert ! sht sht
Hänge das Schild ja nicht ohne Grund raus..... :hieb: :hieb: :hieb:
reklamierst Du dann ???
wie willst du das reklamieren?
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ich fand es besonders doof, wenn man versucht hat, den kleinen Krümel zum Mittagsschlaf hinzulegen, oder er schläft und dann die gute Putzfee trotz "bitte nicht stören" im Raum stand.. da war ich auch etwas angesäuert .. sht
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Ja klar ist das schon passiert ! sht sht
Hänge das Schild ja nicht ohne Grund raus..... :hieb: :hieb: :hieb:
reklamierst Du dann ???
wie willst du das reklamieren?
Aber, so rät Bartholl, wenn das wiederholt vorkomme, könne der Gast sich beim Hotel und gegebenenfalls zusätzlich beim Reiseveranstalter beschweren. „Die müssten dann dafür sorgen, dass Abhilfe geschaffen wird.“ Genauso sieht es Reiserechtler Ulf Köper aus Offenbach: „Kommt es einmal vor, ist es eine Unannehmlichkeit. Wenn es immer wieder vorkommt, dann liegt ein Mangel vor, der eine Reisepreisminderung begründet“. Schließlich handele es sich ganz klar um unbefugtes Betreten. In diesem Fall solle man sich beim Hotel und, falls vorhanden, der örtlichen Reiseleitung beschweren.
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naja ganz ehrlich. das macht die dame einmal.....beim 2. x sollte sich dann überlegen wer in dem zimmer hockt und beim 3. x gibts nen föhn :pieks:
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mal ganz ehrlich, ich habe mir bisher überhaupt keine Gedanken darüber gemacht ob nun jemand reinschauen darf oder nicht.
So häufig kommt das ja auch nicht vor,ausser bei schlechtem Wetter oder wenn es einen mal nicht so gut geht.
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mal ganz ehrlich, ich habe mir bisher überhaupt keine Gedanken darüber gemacht ob nun jemand reinschauen darf oder nicht.
ich auch nicht.
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mal ganz ehrlich, ich habe mir bisher überhaupt keine Gedanken darüber gemacht ob nun jemand reinschauen darf oder nicht.
So häufig kommt das ja auch nicht vor,ausser bei schlechtem Wetter oder wenn es einen mal nicht so gut geht.
und wenn man früh schlafen geht :freu: :freu:
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Ich habe ja 3 Tage in der Woche wo ich am Nachmittag häufig nicht gestört werden möchte. Da sind mir dann ungeputzte Hotelzimmer schietegal!