Urlaub im eigenen Land und Städtereisen verbunden mit kulturellem und kulinarischem Programm stehen in diesem Jahr ganz oben auf der Agenda vieler Urlauber. "Hiergeblieben†heißt die Devise, allenfalls noch innereuropäische Städtereisen, kurz, und zu günstigen Preisen. Damit die Wolke 7, auf die man entschwebt, wenn man verreist, nicht zur Gewitterwolke mutiert, gilt es ein paar Punkte im Vorfeld eines Urlaubs zu beachten, egal wohin, wie lange oder wie weit man wegfährt…
Leporello: Gilt eigentlich auch bei einer Kulturreise das Pauschalreisrecht?
Kay P. Rodegra: Ja. Immer wenn ein Reiseveranstalter mindestens zwei wesentliche Leistungen bündelt und dem Reisekunden anbietet, kommt das Reisevertragrecht zur Anwendung. Wenn zum Beispiel die Bahnfahrt zusammen mit dem Hotel und dem Theatereintritt gebucht wird, oder auch nur die Busfahrt ab Würzburg zusammen mit dem Musicalbesuch, ist es eine Pauschalreise, d.h. es wird ein Reisevertrag geschlossen.
L: Individuell gestaltete Kulturreisen liegen im Trend. Wenn man einen Reiseveranstalter hat, kann man sich bei einer Reklamation an diesen wenden. Was macht man bei selbst zusammengestellten Angeboten, wenn etwas schief geht?
K. R: Wer für seine Reise alle Leistungen getrennt voneinander bucht, schliesst einzelne Verträge mit beispielsweise der Fluggesellschaft, dem Busunternehmen, der Bahn, dem Hotel oder mit dem Theater oder der Konzertagentur beim Ticketkauf ab. Kommt es zu Mängeln, muss man sich an den jeweiligen Vertragspartner halten. Hat man dabei den Vertrag direkt mit dem Hotel oder der Konzertagentur im Ausland geschlossen, gilt kein deutsches Recht, sondern das Recht des jeweiligen Landes.
L: Städtereisen werden gerne bei Reiseveranstaltern im Internet gebucht. Gelten für Onlinebuchungen andere Gesetze? Und wer haftet, wenn bei mitgebuchten Konzertkarten etwas nicht klappt?
K. R: Gehören die Konzertkarten mit zum Gesamtpaket des Reisevertrages, sind diese Zusatzleistungen Vertragsbestandteil. Gibt es vor Ort Probleme, muss der Reiseveranstalter dafür gerade stehen, sprich haften. Für Online-Reisebuchungen, die über deutsche Internetseiten gebucht werden, gilt ebenfalls ohne Einschränkungen das deutsche Reisevertragsrecht.
L: Welche Rechte hat ein Teilnehmer bei Mängeln auf einer Kultur-, Konzert- oder Musicalreise, oder bei einer Fahrrad- oder Pilgerreise?
K. R.: Welche Bezeichnung eine Reise hat, ist ohne Belang. Für Reisen mit einem touristischen Hintergrund, also die Pauschalreise, bestehen für den Reisekunden umfangreiche Gewährleistungsrechte. Reisemängel berechtigen zur Preisminderung und bei erheblichen Beeinträchtigungen kann der Reisevertrag gekündigt werden, mit der Folge, dass der Reisepreis zu erstatten ist. Ist die Reise wegen eines Verschuldens des Reiseveranstalters erheblich beeinträchtigt, fällt aus oder wird sie wegen Mängeln gekündigt, kann der Reisende auch Schadenersatz wegen entgangener Urlaubsfreude fordern. Kommt es wegen Reisemängeln zu Mehrausgaben, oder wird der Urlauber durch ein Verschulden des Reiseveranstalters sogar verletzt, dann gibt es zusätzlichen Schadenersatz und auch Schmerzensgeld.
L: Wie kann man beim Buchen sicherstellen, dass die kostbare Urlaubszeit nicht in einer Enttäuschung endet?
K. R.: Vorher genau über die Reiseleistungen informieren und nicht zu sehr der "Katalogsprache†vertrauen. Manches wird schöner geschrieben als es wirklich ist. Ist etwas nicht ganz klar, im Reisebüro oder direkt beim Reiseveranstalter nachfragen. Bei Buchung der Pauschalreise darauf achten, dass man vor Bezahlung einen so genannten Sicherungsschein bekommt, dann ist man im Fall der Insolvenz des Reiseveranstalters abgesichert.
Quelle : readers-edition.de