Urlaub im eigenen Land und Stdtereisen verbunden mit kulturellem und kulinarischem Programm stehen in diesem Jahr ganz oben auf der Agenda vieler Urlauber. "Hiergeblieben” heit die Devise, allenfalls noch innereuropische Stdtereisen, kurz, und zu gnstigen Preisen. Damit die Wolke 7, auf die man entschwebt, wenn man verreist, nicht zur Gewitterwolke mutiert, gilt es ein paar Punkte im Vorfeld eines Urlaubs zu beachten, egal wohin, wie lange oder wie weit man wegfhrt…
Leporello: Gilt eigentlich auch bei einer Kulturreise das Pauschalreisrecht?
Kay P. Rodegra: Ja. Immer wenn ein Reiseveranstalter mindestens zwei wesentliche Leistungen bndelt und dem Reisekunden anbietet, kommt das Reisevertragrecht zur Anwendung. Wenn zum Beispiel die Bahnfahrt zusammen mit dem Hotel und dem Theatereintritt gebucht wird, oder auch nur die Busfahrt ab Wrzburg zusammen mit dem Musicalbesuch, ist es eine Pauschalreise, d.h. es wird ein Reisevertrag geschlossen.
L: Individuell gestaltete Kulturreisen liegen im Trend. Wenn man einen Reiseveranstalter hat, kann man sich bei einer Reklamation an diesen wenden. Was macht man bei selbst zusammengestellten Angeboten, wenn etwas schief geht?
K. R: Wer fr seine Reise alle Leistungen getrennt voneinander bucht, schliesst einzelne Vertrge mit beispielsweise der Fluggesellschaft, dem Busunternehmen, der Bahn, dem Hotel oder mit dem Theater oder der Konzertagentur beim Ticketkauf ab. Kommt es zu Mngeln, muss man sich an den jeweiligen Vertragspartner halten. Hat man dabei den Vertrag direkt mit dem Hotel oder der Konzertagentur im Ausland geschlossen, gilt kein deutsches Recht, sondern das Recht des jeweiligen Landes.
L: Stdtereisen werden gerne bei Reiseveranstaltern im Internet gebucht. Gelten fr Onlinebuchungen andere Gesetze? Und wer haftet, wenn bei mitgebuchten Konzertkarten etwas nicht klappt?
K. R: Gehren die Konzertkarten mit zum Gesamtpaket des Reisevertrages, sind diese Zusatzleistungen Vertragsbestandteil. Gibt es vor Ort Probleme, muss der Reiseveranstalter dafr gerade stehen, sprich haften. Fr Online-Reisebuchungen, die ber deutsche Internetseiten gebucht werden, gilt ebenfalls ohne Einschrnkungen das deutsche Reisevertragsrecht.
L: Welche Rechte hat ein Teilnehmer bei Mngeln auf einer Kultur-, Konzert- oder Musicalreise, oder bei einer Fahrrad- oder Pilgerreise?
K. R.: Welche Bezeichnung eine Reise hat, ist ohne Belang. Fr Reisen mit einem touristischen Hintergrund, also die Pauschalreise, bestehen fr den Reisekunden umfangreiche Gewhrleistungsrechte. Reisemngel berechtigen zur Preisminderung und bei erheblichen Beeintrchtigungen kann der Reisevertrag gekndigt werden, mit der Folge, dass der Reisepreis zu erstatten ist. Ist die Reise wegen eines Verschuldens des Reiseveranstalters erheblich beeintrchtigt, fllt aus oder wird sie wegen Mngeln gekndigt, kann der Reisende auch Schadenersatz wegen entgangener Urlaubsfreude fordern. Kommt es wegen Reisemngeln zu Mehrausgaben, oder wird der Urlauber durch ein Verschulden des Reiseveranstalters sogar verletzt, dann gibt es zustzlichen Schadenersatz und auch Schmerzensgeld.
L: Wie kann man beim Buchen sicherstellen, dass die kostbare Urlaubszeit nicht in einer Enttuschung endet?
K. R.: Vorher genau ber die Reiseleistungen informieren und nicht zu sehr der "Katalogsprache” vertrauen. Manches wird schner geschrieben als es wirklich ist. Ist etwas nicht ganz klar, im Reisebro oder direkt beim Reiseveranstalter nachfragen. Bei Buchung der Pauschalreise darauf achten, dass man vor Bezahlung einen so genannten Sicherungsschein bekommt, dann ist man im Fall der Insolvenz des Reiseveranstalters abgesichert.
Quelle : readers-edition.de