Ein Ehepaar, das sich auf Kuba von zu vielen Menschen gestört fühlte, die nackt herumliefen, verklagte den Reiseveranstalter – und erhielt Recht.
Wie die Augsburger Allgemeine berichtet, hatte sich das Ehepaar auf Kuba an den vielen unbekleideten Strandbesuchern gestört, die es zu sehen bekam und war deshalb sogar zu früh nachhause zurückgereist.
Dort angekommen, verklagten sie den Reiseveranstalter mit der Begründung, man habe schließlich keine FKK-Reise gebucht.
Das Oberlandesgericht Frankfurt sah eine Preisminderung von 20 Prozent angebracht und begründete dies damit, dass in den Reiseunterlagen nicht ersichtlich gewesen sei, dass die Urlauber ihre Ferien dort auch nackt genießen konnten. Deshalb müssten andere Urlauber diesen Umstand nicht hinnehmen (OLG Frankfurt, AZ.: 16 U 143/02).
Quelle: tourexpi.com