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Reiseland Türkei - Deine Infocommunity!


Autor Thema: Entfällt Visum für türkische Urlauber in Europa?  (Gelesen 38520 mal)

Antwort #75
am: 12. Februar 2011, 10:38:52

Offline TC Melanie

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ja aber zahlen muss man das trotzdem! ich habe mich lange mit der tante am telefon unterhalten.........die sagte eiskalt, es ist egal woher der bewerber seine kenntnisse hat, die gebühr ist so oder so fällig, wenn er den test machen möchte!  :titanic: so, läuft das lt. institut in ankara, mit dem ich telefoniert habe!
Zum Reisen gehört Geduld, Mut, guter Humor, Vergessenheit aller häuslichen Sorgen, und dass man sich durch widrige Zufälle, Schwierigkeiten, böses Wetter, schlechte Kost und dergleichen nicht niederschlagen lässt.

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Antwort #76
am: 12. Februar 2011, 13:53:24

Offline Reyhan

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die gebühr ist so oder so fällig, wenn er den test machen möchte!

Die Sprachkenntnisse können aber auch in einem persönlichen Gespräch in der deutschen Vertretung nachgewiesen werden.

Reyhan

Antwort #77
am: 12. Februar 2011, 14:34:05

Offline TC Melanie

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und das reicht dann als nachweis und wird so akzeptiert?
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Antwort #78
am: 12. Februar 2011, 14:59:34

Offline Reyhan

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Ja.

Also nicht an der Tür abweisen lassen, weil der Nachweis fehlt, sondern auf ein Gespräch bestehen

Reyhan

Bei der Beantragung des Visums sind die Sprachkenntnisse durch ein Sprachzeugnis auf dem
Niveau A1 eines nach den Standards der ALTE zertifizierten Prüfungsanbieters nachzuweisen,
der über eine mit Entsandten besetzte Niederlassung verfügt. Dies ist in der Türkei gegenwärtig
beim Goethe-Institut, dem ÖSD sowie der Telc GmbH der Fall. Die Termine der Sprachkursprüfungen
können auf der Homepage oder telefonisch beim jeweiligen Prüfungsanbieter
abgerufen werden. Sprachzertifikate anderer Anbieter können im Visumverfahren nicht anerkannt
werden!
Ausnahmen: Wenn bei der persönlichen Antragstellung ersichtlich ist, dass der Antragsteller die
geforderten Deutschkenntnisse zweifelsfrei besitzt, ist kein besonderer Nachweis notwendig.

Das Sprachprüfungszertifikat muss außerdem nicht vorgelegt werden bei:
- nachgewiesener körperlicher oder geistiger Behinderung
- Ehegatten von Hochqualifizierten, Forschern, Firmengründern sowie Asylberechtigten und
anerkannten Flüchtlingen der Genfer-Flüchtlings-Konvention, wenn die Ehe bereits vor der
Ausreise aus der Türkei bestanden hat
- erkennbar geringem Integrationsbedarf
- Ehegatten von Ausländern mit der Staatsangehörigkeit von Australien, Israel, Japan,
Kanada, Republik Korea, Neuseeland oder Vereinigte Staaten

Antwort #79
am: 12. Februar 2011, 15:01:56

Offline TC Melanie

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ja mensch! und wieviele wissen das nicht und rennen zu dem teuren kurs!  >:(
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Antwort #80
am: 12. Februar 2011, 15:05:01

Offline Reyhan

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Na ja, ein bisschen Vorbereitung gehört schon dazu wenn man nachzieht oder die Familie zusammengeführt wird.

Es wird ja auch immer nur vom Nachweis des Goethe-Instituts gesprochen. Aber da sind ja auch noch andere...

Reyhan


Antwort #81
am: 12. Februar 2011, 15:12:38

Offline TC Melanie

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dass es da noch andere gibt, wusste ich auch nicht! ok, es ist nu auch kein thema was mich tangiert, aber man hört eben immer nur vom goethe institut -> werbung?
ich hab nu meine schwägerin da angemeldet zu normalen kursen zum auffrischen vom deutsch, dass sie vielleicht in den tourismus irgendwie reinkommt, sie hat das all die jahre arg verlernt.......und die kurse sind echt auch nicht billig  >:(
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Antwort #82
am: 12. Februar 2011, 15:28:35

Offline Reyhan

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goethe institut

Die Nachweise des Goethe-Institut sind international anerkannt.

Reyhan

Antwort #83
am: 26. Februar 2011, 11:11:08

Offline TC Melanie

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Kein Ende der Visapflicht für türkische Staatsangehörige in Sicht

Es bleibt nach dem gestrigen Gipfel der EU Innen- und Justizminister fraglich, ob das EU-Rückübernahmeabkommen mit der Türkei in absehbarer Zeit ratifiziert und umgesetzt werden wird. Wie erwartet, ist beim gestrigen Gipfel des Rates der Justiz- und Innenminister der Entwurf der Kommission zu einem Rückübernahmeabkommen (readmission) mit der Türkei angenommen worden.

Angesichts der jahrelang andauernden Verhandlungen fällt die gestrige Presseerklärung über den Beschluss überraschend dürftig aus.

EU-Turkey readmission agreement
Ministers reached political agreement on a draft EU Turkey readmission agreement. The Commission may now proceed to the initialling of the draft agreement with Turkey. At the same time, the Council adopted conclusions. The Commission and several member states also entered declarations into the minutes of the Council meeting.

Die Kommission werde unverzüglich in einen Dialog über die Visaerleichterungen mit der Türkei eintreten, wenn die Türkei sie hierzu einlade, verkündete die Kommissarin Malmström gegenüber der Tageszeitung Hürriyet. Offensichtlich konnte sich die Kommission in einer zentralen Forderung der Türkei, nämlich die Verhandlungsführerschaft gegenüber den Mitgliedstaaten an sich zu ziehen, nicht durchsetzen.

http://www.migrationsrecht.net/nachrichten-auslaenderrecht-europa-und-eu/1729-tuerkei-rueckuebernahmeabkommen-visaabkommen-eu.html

Bereits einen Tag vor dem Gipfel sickerte nach einer dpa-Meldung durch, dass es bei den Mitgliedstaaten bei dem Gedanken über Visaerleichterungen schon Vorbehalte gebe.

Der türkische Außenminister Ahmet Davutoglu erklärte ungewöhnlich klar, die Türkei erwarte von der Europäischen Union keinen Visumdialog, sondern eine Befreiung von der Visumpflicht. Dieser Beschluss erfülle die Erwartungen der Türkei nicht. Die Türkei akzeptiere unter keiner Bedingung die unterschiedliche Behandlung eines Landes. Die Türkei wolle eine Befreiung von der Visumpflicht, keinen Visumdialog. Ohne Einleitung des Prozesses einer Befreiung von der Visumpflicht könne die Umsetzung des Rücknahmeabkommens für Migranten nicht beginnen.

Er verweist darauf, dass die EU mit vielen Ländern Rückübernahmeabkommen und die Visafreiheit vereinbare. Selbst das im nächsten Monat in Kraft tretende Rückübernahmeabkommen mit Georgien werde mehr Rechte einräumen, als das was der Türkei derzeit angeboten werde.

Die Türkei sei ein Beitrittskandidat und verlange die Gleichbehandlung mit allen alten und künftigen Beitrittskandidaten.

Die Haltung der EU ist durchsichtig: Obwohl die Türkei ihre Position deutlich formuliert hat, will man nach Ratifizierung des Abkommens der Türkei vorhalten, dass sie sich nicht an die Vereinbarung halte.

Die EU ist aber selbst ein schlechtes Vorbild, was die Rechtstreue anbelangt. Insoweit kann auf die Verschlechterungsverbote aus Art 41 Zusatzprotokoll und Art. 13 ARB 1/80 sowie die hierzu ergangene Spruchpraxis des EuGH hingewiesen werden. Für Deutschland heißt es spätestens seit der letzten EuGH Entscheidung Oguz und Toprak (EuGH, U.v. 09.12.2010, C-300/09), dass die Frage der Visafreiheit eindeutig geklärt ist.

In seiner Entscheidung Toprak hat der EuGH unmissverständlich zum Ausdruck gebracht, dass das Verschlechterungsverbot sich nicht nur auf Gesetze beziehe, sondern auch Runderlasse und die Verwaltungspraxis einschließe (vgl. Rn 30).

Die nicht nachvollziehbare Haltung der Bundesregierung, die den Begriff der Dienstleistungsfreiheit im Assoziationsabkommen anders als sonst in den EU-Verträgen dahin gehend definiert, dass er nur aktive und nicht passive Dienstleistungen erfasst, ist somit hinfällig.

Der Bundesregierung wird der Nachweis nicht gelingen, dass bis zur Einführung der Visapflicht die Praxis des damaligen Bundesgrenzschutzes in den 70ern und 80ern darauf ausgerichtet war, Besucher bzw. Touristen (wobei bereits diese Unterscheidung kaum möglich ist) von der visafreien Einreise abzuhalten und zurückzuschieben. Kein Bundesgrenzschutzbeamter hat seinerseits gefragt: "Wollen sie aktive oder passive Dienstleistungen verwirklichen?". Es wurde lediglich stichprobenartig nach der Absicht eines Daueraufenthaltes bzw. einer Erwerbstätigkeit gefragt, wie es die damalige Rechtslage vorsah. Bis 1980 sind Millionen von Türken ohne ein Hindernis ein- und ausgereist. Diese sind lebendige Beispiele für die ausgeübte Praxis. Da dies die Verwaltungspraxis in Deutschland war, ist diese nach der EuGH-Rechtsprechung auch gegen die spätere Verschlechterung geschützt, ansonsten würden die Ziele der Assoziation gefährdet.

Das politische Gezerre sollte beendet werden. Die Türkei ist gut beraten, zum ersten Mal in der Geschichte den Mechanismus des Art. 25 Assoziationsabkommens in Gang zu bringen und über den Assoziationsrat den Fall einer gerichtlichen Klärung zuzuführen.

Dies dürfte mindestens genauso schnell oder langsam erfolgen wie der eingeschlagene Weg über ein Rückübernahmeabkommen. Die EU ist angesichts der akuten Ängste über Flüchtlingsströme auf das Rückübernahmeabkommen angewiesen. Die Türkei hingegen kann auch ohne ein Abkommen auf die bestehenden Rechte pochen. Es besteht aus türkischer Sicht kein Anlass, die bestehenden Rechte aufzugeben, um noch mehr Pflichten über ein Rückübernahmeabkommen einzugehen.

Diese Fehler hat die Türkei in der Vergangenheit bereits bei der Zollunion (1995) und anderen Beschlüssen gemacht; daraus sollten Lehren gezogen werden.

Es ist unter Vertragspartnern nichts Ungewöhnliches, bei Meinungsverschiedenheiten die Gerichte anzurufen. Verschlechtern kann sich die Rechtsposition im Vergleich zur jetzigen Lage ohnehin nicht.

Quelle
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Antwort #84
am: 07. April 2011, 18:12:22

Offline kukisoft

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Kein Ende der Visapflicht für türkische Staatsangehörige in Sicht
Quelle
Nun geht es auch andersrum.....
Die Türkei verschärft die Einreisebestimmungen für Aufenthalte von über 90 Tage - Langzeiturlauber

Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
Siehe hier:
http://www.auswaertiges-amt.de/DE/Laenderinformationen/00-SiHi/TuerkeiSicherheit.html?nn=338384#doc336356bodyText4

Als Tourist kann man sich bis zu 90 Tagen pro Halbjahr visumfrei im Land aufhalten. Die bisherige Praxis, nach einer eintägigen Ausreise einen erneuten Aufenthalt von 90 Tagen zu begründen, soll künftig durch die türkischen Behörden unterbunden werden. Für längere Aufenthalte wird daher dringend empfohlen, vor der Einreise ein türkisches Generalkonsulat zu kontaktieren und ggfs. ein Visum einzuholen.

Antwort #85
am: 11. April 2011, 10:53:22

Offline TC Melanie

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Sowohl das Verwaltungsgericht München wie auch die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) sagen klar und deutlich:" Türkische Touristen brauchen keinen Visum".
Trotzdem hat die Bundesrepublik Deutschland es nicht geschafft, das Visum abzuschaffen. Schlimmer noch, sie ignoriert diese Tatsachen.

Verwaltungsgericht München entschied:
Türkische Touristen dürfen für einen Aufenthaltszeitraum von bis zu drei Monaten ohne Visum und Aufenthaltserlaubnis in die Bundesrepublik Deutschland einreisen. Das entschied das Verwaltungsgericht München am Mittwoch (Az. M 23 K 10.1983).

Ich denke das ist ein klares Signal und sollte dem entsprechend endlich geltend gemacht werden dürfen.

Schon vorher entschied daß Europäische Gerichtshof (EuGH), am 19.02.2009 in der Rechtssache C 228/06, das türkische Touristen ohne Visum nach Deutschland einreisen dürfen. Doch warum auch immer hat die Bundesregierung bis heute darüber geschwiegen und die entscheide der Gerichte nicht zur Kenntnis genommen.

Daher sollte nun endlich mal darüber entschieden werden, damit türkische Bürger endlich Klarheit haben darüber, ob sie nun ohne Visum einreisen dürfen oder nicht.
Quelle


hier gehts zur petition! alle mitmachen  :go go go: :go go go: :go go go:
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Antwort #86
am: 23. Mai 2011, 08:16:15

Offline TC Melanie

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Visa-Erleichterungen für Türkei ab Juli – Ziel: Visafreiheit

EU-Erweiterungskommissar Štefan Füle hat Visaerleichterungen für türkische Staatsbürger angekündigt. Für Ankara ist das nur ein erster Schritt in die richtige Richtung, von der geforderten – Visafreiheit – aber noch weit entfernt.

EU-Erweiterungskommissar Štefan Füle hat vergangene Woche Mittwoch in Brüssel Visaerleichterungen für türkische Staatsbürger angekündigt. Die konsularischen Außenvertretungen aller EU-Staaten in der Türkei seien angewiesen worden, ab dem 1. Juli eine vereinfachte und einheitliche Visa-Praxis einzuführen. „Das ist ein erster Schritt und ein Sprungbrett auf dem Weg zu unserem gemeinsamen Ziel: die Visafreiheit.“

Damit, so Füle, spreche er ein Thema an, das bisher gerne ignoriert worden sei. Die engen wirtschaftlichen Beziehungen der EU zur Türkei aber spreche für sich. Die gemeinsame Zollunion habe den Handel zwischen der EU und der Türkei seit 1995 verdreifacht und sei 2010 auf 100 Milliarden Euro gewachsen. Die EU-Investitionen in der Türkei hätten vergangenes Jahr 6,7 Milliarden Euro betragen. Hinzu kämen langjährige Handelsbeziehungen zwischen großen europäischen und türkischen Unternehmen in allen Sektoren der Wirtschaft.

Türkei von zentraler Bedeutung
„Das alles zeigt, dass die Türkei zu einem wichtigen Faktor für die Wettbewerbsfähigkeit Europas in der Weltwirtschaft geworden ist. Und noch viel mehr als das: Die Türkei ist ein Partner von zentraler strategischer Bedeutung für die EU in Bezug auf Sicherheit, Stabilität, Wohlstand und Energieversorgung“, so Füle.

Doch diese gegenseitigen Interessen und die damit verbundenen Chancen würden von den Medien nicht beachtet. Vielmehr werde der Fokus auf die Herausforderungen des Beitrittsprozesses gelegt. Mit Blick auf die Zukunft müsse die Türkei aber noch weiter in die EU integriert werden. Die Beitrittsverhandlungen seien dafür das beste Werkzeug.

Viele Erleichterungen
Die Neuregelung sieht eine Reihe von Erleichterungen vor. So werden die Visagebühr von 60 Euro auf 35 Euro, die Zahl der Dokumente und die Bearbeitungsfrist auf höchstens 15 Tage gesenkt. Kinder unter 12 Jahren, Rentner, Behinderte, Schüler, Journalisten, Vertreter von Nichtregierungsorganisation und Personen, die enge Verwandte in der EU haben, werden von der Visagebühr komplett befreit. Geschäftsmänner und sonstige Dienstleister, die öfter in die EU reisen, bekommen langfristige Visa. Wird ein Visaantrag abgelehnt, müssen – anders als wie bisher – die Gründe mitgeteilt werden. Diese Regelungen sollen für alle Mitgliedsstaaten der Europäischen Union gelten und vereinheitlicht werden.

Auch die Gemeinschaft Deutscher Großmessen (GDG) hat sich zu den geplanten Reformen der Visa-Regelungen zur Einreise nach Deutschland geäußert und „Änderungen mit Augenmaß“ gefordert. „Die deutsche Messebranche lebt von der Internationalität bei Ausstellern und Besuchern. Wenn zu hohe bürokratische Hürden eine Einreise unnötig kompliziert machen, wird die Visa-Regelung zu einer Wachstumsbremse für das deutsche Messewesen“, sagte der Vorstandsvorsitzende der Deutschen Messe AG, Wolfram von Fritsch am Mittwoch in Hannover.

Damit wird der Druck auf die Bundesregierung, die sich bisher gegen eine Visafreiheit stellt, größer. Die derzeit geltende Vergabepraxis von Einreisevisa löst regelmäßig Beschwerden von ausländischen Unternehmern, Verbänden und Politikern bei den deutschen Messeveranstaltern aus.

Ankara reagiert nüchtern
Zuletzt hatte der türkische Ministerpräsident Recep Tayyip Erdogan (AKP) bei der Eröffnung der Computermesse CeBIT Anfang März, auf der die Türkei Partnerland war, Visa-Erleichterungen für sein Land gefordert. Als Begründung führte Erdogan zahlreiche Beschwerden türkischer Unternehmer aus. Darüber hinaus sei es selbstverständlich, dass ein Land, das Mitglied der Zollunion sei und Beitrittverhandlungen mit der EU führe, folgerichtig auch über eine Visafreiheit sprechen müsse.

Insofern reagierte Ankara auf die jetzt geplanten Erleichterungen nüchtern. Die Erklärungen Füles zeigten einen „guten Willen, seien von den Erwartungen aber noch weit entfernt“. Die Neuregelungen stellten nur einen ersten Schritt auf dem Weg zur Visafreiheit dar.

Rechtsprechung spricht für Visafreiheit
Die Visa-Frage könnte bald aber auf einem anderen Weg geklärt werden. Das Europäische Gerichtshof hatte in seiner sogenannten Soysal Entscheidung Anfang 2009 entschieden, dass türkische Staatsbürger im Rahmen der Dienstleistungsfreiheit kein Visum benötigen. Gestützt wurde das Urteil auf ein Anfang 1973 in Kraft getretenes Zusatzprotokoll des Assoziationsabkommens zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft mit der Türkei, das „neue Beschränkungen des freien Dienstleistungsverkehrs“ ausschließt. Für türkische Staatsbürger wurde die Visumspflicht in Deutschland allerdings 1980 eingeführt. Das stelle eine „neue Beschränkung“ dar und sei daher unwirksam, so die EuGH-Richter.

Dieser Entscheidung folgten bisher mehrere deutsche und Gerichte in verschiedenen Ländern der Europäischen Union. So auch das Verwaltungsgericht München am 9. Februar 2011. Die Richter entschieden, dass türkische Touristen im Rahmen der Dienstleistungsfreiheit für einen Aufenthaltszeitraum von bis zu drei Monaten ohne Visum und Aufenthaltserlaubnis in die Bundesrepublik Deutschland einreisen dürfen.

EuGH soll klären
Um eine endgültige Klärung herbeizuführen, hat das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg ein laufendes Verfahren ausgesetzt und Mitte April den EuGH um eine Vorabentscheidung erbeten. Sollten die Richter ihrer bisherigen Linie treu bleiben und türkischen Staatsbürgern die Visafreie Einreise ermöglichen, sind die Mitgliedsstaaten der EU gezwungen, zu reagieren und ihre Visa-Praxis an die Rechtsprechung anzupassen.

Quelle: migazin
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Antwort #87
am: 08. Juli 2011, 18:33:51

Offline tina_hexe

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hallo!
ich bin da jetzt aus eigenen erfahrungen zwiegespalten.
ich finde deutsch- grundkenntnisse sehr wichtig und sowas geht manchmal halt nur mit druck...
wie ich schon oft schrieb ich arbeite in einem kindergarten mit hohen anteil an migrationshintergründigen Kindern.
viele eltern die vor 2008 nach deutschland gekommen sind sprechen kaum oder kein wort deutsch, ebenso lernen die kinder es erst im kindergarten.

wenn ich sehe das manche erwachsene kaum verstehen und reden, aber mein mann in 3 monaten ohne null vorkenntisse deutsch gelernt hat, dann bin ich für die deutschtests.
geschadet hat es meinen mann nicht, im gegenteil, wir reden und schreiben nur noch deutsch.
test A1 hat er mit 90 von 100 punkten bestanden,wie gesagt nach kurzer zeit sprachkurs.

aber an sich bin ich für erleichterung der einreise für türken, auf jeden fall. aber das mit der sprache ist garnicht mal so schlecht angedacht worden.... auch wenn es hart ist.
lg tina

Antwort #88
am: 08. Juli 2011, 20:40:55

Offline TC Melanie

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im übrigen finde ich es gut für die türken, dass die visapflicht nun ggf. wegfällt und ihnen das reisen erleichtert wird, - allerdings bin ich im privaten und familiären hier nicht sehr glücklich mit  plaque
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Antwort #89
am: 08. Juli 2011, 20:47:07

Offline tina_hexe

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ja für reisende finde ich erleichterungen auch gut.
aber für die familienzusammenführung find ich deutschkenntnisse schon sehr gut.

hehe hast du schon genug gästezimmer? wer weiss wer dann alles zu euch kommt Mel ;)