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Autor Thema: Keine doppelte Entschädigung bei Flugverspätungen  (Gelesen 1019 mal)

0 Antworten am Keine doppelte Entschädigung bei Flugverspätungen
am: 02. Oktober 2014, 09:16:46

Offline TC Melanie

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Für eine Flugverspätung können Betroffene nach europäischem und deutschen Recht entschädigt werden. Auf beides kann man aber nicht bestehen, urteilte der Bundesgerichtshof.

Reisende erhalten für Flugverspätungen keine doppelte Entschädigung. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) am Dienstag (30. September) entschieden. (Az.: X ZR 126/13)

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Zum Reisen gehört Geduld, Mut, guter Humor, Vergessenheit aller häuslichen Sorgen, und dass man sich durch widrige Zufälle, Schwierigkeiten, böses Wetter, schlechte Kost und dergleichen nicht niederschlagen lässt.

Im Leben geht es nicht darum zu warten, bis das Unwetter vorbei zieht, sondern zu lernen im Regen zu tanzen!


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