Ein Kreuzfahrer kann wegen Zigarettenrauch nicht den Reisepreis mindern. Das hat jetzt ein Gericht entschieden. Der Mann wollte 15 Prozent des Reisepreises zurück, weil er sich durch den Qualm gestört fühlte. Passagiere hatten auch in Nichtraucherbereichen geraucht.
Ein Kreuzfahrer kann nicht den Reisepreis mindern, weil er sich durch Zigarettenrauch auf dem Freideck gestört fühlt. Solche Unannehmlichkeiten seien in Zeiten des Massentourismus hinzunehmen, entschied das Amtsgericht Rostock (Az.: 47 C 299/13). Über das Urteil berichtet die Deutsche Gesellschaft für Reiserecht in ihrer Zeitschrift "ReiseRecht aktuell".
hier gehts weiter..... clickme