Ich komme dieses Jahr.....
das hat mit dem jahr nichts zu tun!
wie willi schon schrieb
IN 180 tagen egal ob die dieses jahr angefangen haben oder letztes jahr schon.... darfst du 90tage bleiben, wenn das voll ist, musst du 90 tage pausieren und darfst nicht einreisen!
das ausländerrecht ist ja nun komplett überarbeitet worden und etwas schwieriger wie ich persönlich finde.
was ihr toursten braucht ist ein kurzzeitikamet
Ein „Kurzzeit-İkamet“ (Art. 31 ff.) kann unter anderem beantragen, wer über eine Immobilie in der Türkei verfügt, wer Geschäftskontakte knüpfen oder eine Firma gründen oder einen Türkischkurs in der Türkei belegen will und Langzeiturlauber ist. Das „Kurzzeit-İkamet“
kann jeweils immer nur für höchstens ein Jahr ausgestellt und verlängert werden. Obwohl das „Kurzzeit-İkamet“ seiner Natur nach solchen Personen ausgestellt werden soll, die keineNiederlassungsabsicht in der Türkei und fortdauernde, starke Bindung zum Herkunftsland haben, sieht Art. 33 c) vor,
dass ein „İkamet“ nicht zu erteilen bzw. zu annullieren ist, wenn sich der Antragssteller im vergangenen Jahr mehr als 120 Tage außerhalb der Türkei aufgehalten hat. Daher sollten hierzu von der ausstellenden Behörde im Vorfeld Informationen eingeholt werden, wie man im Einzelfall Probleme mit dieser 120-Tage-Regelung vermeiden kann.
weiterhelfen können hier wirklich sicher nur die zuständigen behörden hier in D oder vor ort. das konsulat in münchen soll hier sehr hilfsbereit und äusserst fix bei der erledigung sein, - lt. mehrerer kunden!
Auch hier scheint es unterschiedliche Begriffe zu geben, in Deutschland (Konsulat) spricht man von Dauer-Visum, in der Türkei von Ikamet...
ikamet heisst im türkischen aufenthalt willi
in den konsulaten spricht man in der regel mit seinen besuchern und gästen deutsch, da heisst es dann visum, was nix anderes heisst