Anfang August wurde in der BILD

über eine Klage berichtet
>> hier verlinkt im Kläranlage Side Thread << clickmeEs gibt ein Urteil des Landgericht Köln, vom 24.08.2015 - 2 O 56/15
Urteil Reisemangel - Fäkalien im Meer durch defekte Kläranlage
Eine Familie buchte eine Pauschalreise in die Türkei, um dort einen zweiwöchigen Badeurlaub zu verbringen. Durch eine defekte Kläranlage gelangten über einen Zufluss Fäkalien ins Meer. Die Familie erkrankte an einem schweren Brechdurchfall. Sie machen Ansprüche auf Reisepreisminderung und Schmerzensgeld geltend......
.... Nach Urteil des Landgerichts Köln (Az. 2 O 56/15) steht dem Kläger ein Anspruch auf Rückzahlung des Reisepreises in Höhe von 3.949,07 Euro aus § 346 Abs. 1, § 651d Abs. 1, § 638 Abs. 4 BGB wegen Minderung des Reisepreises zu. Ebenso wird ein Schmerzensgeld und ein Anspruch auf Ersatz nutzlos aufgewandter Urlaubszeit zugesprochen ..... Dem Kläger steht ein Schadenersatzanspruch in Höhe von 341,75 Euro gemäß § 280 Abs. 1 BGB zu.Was mich doch etwas erstaunt hat war folgendes

Die Beklagte selbst hat als Ursache für die Magen-Darm-Erkrankungen unmissverständlich den Defekt der örtlichen Kläranlage herausgestellt. Im Übrigen ist aber ein solcher Anscheinsbeweis auch anzunehmen, wenn - wie vorliegend - eine Vielzahl von Personen in derselben Region zur gleichen Zeit an Magendarmerkrankungen leidet und das Meer sich in einem Zustand befindet,
wie er sich aus den diversen Stellungnahmen in Internet-Foren ergibt.Quelle und kompletter Artikel auf:
rechtsindex.deAusführlicher nachzulesen hier:
https://www.justiz.nrw.de/nrwe/lgs/koeln/lg_koeln/j2015/2_O_56_15_Urteil_20150824.html