Eltern von Kleinkindern dürfen eine Pauschalreise kostenfrei stornieren, wenn der Rückflug nachträglich in die frühen Morgenstunden verlegt wird. Das hat das Amtsgericht Fürth (Aktenzeichen 330 C 1447/16) entschieden.
In dem Fall hatte der Vater eines dreijährigen Kindes eine Flugreise in die Türkei kurzfristig storniert, nachdem er erfahren hatte, dass er entgegen der ursprünglichen Reiseplanung den Rückflug bereits um 5.45 Uhr antreten sollte. Bei der Buchung der Reise war noch von einem Rückflug um 16.00 Uhr die Rede. Der Reiseveranstalter hat auf eine Berufung verzichtet.
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