Weil ihr Hund erkrankte, stornierte eine Frau ihre Urlaubsreise, die sie zusammen mit ihrem Hund antreten wollte, und verlangte von der Reiserücktrittskostenversicherung die Erstattung der fälligen Stornokosten. Die aber wollte sie nicht zahlen. Doch die Juristen entschieden: Die Reise hätte "gemeinsam gebucht", der Hund zur Reise "angemeldet" sein müssen. Dies, so die Richter des AG Offenbach, war hier "unstreitig" nicht der Fall. Deshalb bestehe für den Vierbeiner kein Versicherungsschutz (AG Offenbach, Aktenzeichen 33 C 213/05). WOG
Quelle : Welt