Nachdem ein Urlauber auf der feuchten Marmortreppe seines Ferienhotels ausgerutscht war und sich dabei verletzte, verlangte er vom Veranstalter Schmerzensgeld und Schadenersatz.
Die Richter bestätigen, dass der Veranstalter für die Sicherheit seiner Vertragshotels verantwortlich ist. Die Treppe aus poliertem Marmor habe im feuchten Zustand eine "erhöhte Gefahrenquelle" dargestellt, zumal auch deren oberste Stufe beschädigt war. Warnhinweise fehlten. Der Urlauber hätte aber bei genügender Vorsicht den Sturz verhindern können, es sei für einen "durchschnittlichen Reisenden naheliegend und erkennbar, dass eine solche Treppe bei Feuchtigkeit rutschig sein kann". Daher kürzten die Richter seine finanziellen Ansprüche um ein Drittel. Ein Urteil des Landgerichts Frankfurt am Main (Az. 2-24 S 146/07). WOG
Quelle : Welt