Recht: Geld zurück bei getrübter BadefreudeIst im Katalog ein Strandfoto mit klarem blauem Meerwasser abgebildet, können Urlauber eine Reisepreisminderung erwarten, wenn sie tatsächlich dann nur bräunlich-schwarzes Meerwasser empfängt.
Sandflöhe sind am Strand der Dominikanischen Republik hingegen kein Grund für eine Minderung des Reisepreises. Dies geht aus einem Urteil des Kölner Amtsgerichts hervor (Az.: 134 C 419/07). Geklagt hatte ein Ehepaar, dass das verschmutzte Meerwasser und die Sandflöhe bei ihrem Pauschalurlaub in der Dominikanischen Republik nicht hinnehmen wollte. Die Richter schlossen sich ihrer Sicht nur teilweise an. Auch wenn die Reisenden nachweislich von Sandflöhen gebissen wurden, sei dies kein Grund für die Minderung des Reisepreises, vielmehr handele es sich beim Auftreten von diesen Tieren um eine nicht zu verhindernde Naturerscheinung an einem öffentlichen Strand.
Recht gaben die Richter den Klägern allerdings in dem Punkt, dass das verschmutzte Meerwasser vor ihrer Hotelanlage einen Reisemangel darstelle, weil im Prospekt das klare Meerwasser dargestellt wurde und die schlechte Wasserqualität auch nicht nur vorübergehend so gewesen sei. Die Richter sprachen dem Ehepaar eine Reisepreisminderung von 521,38 Euro zu, gezahlt hatten sie 2.462 Euro.(TIP/dec)