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Autor Thema: Pauschalreise, Lastminute und der Reisesicherungsschein  (Gelesen 1409 mal)

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am: 03. Juli 2009, 03:15:19

Barbara06

  • Gast
Kein Flieger mehr zurück nach Hause, weil der Reiseveranstalter Pleite gegangen ist? Hotel nimmt die Gäste nicht auf, weil der Reiseveranstalter nicht bezahlt hat? - Das gibt es nicht mehr. Eine Pauschalreise und auch eine Lastminute Reise sind durch den Reisesicherungsschein abgesichert. Geht der Reiseveranstalter pleite während sich dessen Kunden am Urlaubsort ihrer Wahl aufhalten, so tritt für diese Rückreisekosten die Versicherung ein.
 

Ausgehändigt werden muss der Reisesicherungsschein dem Kunden eines Reiseveranstalters spätestens vor der ersten Zahlung.
Aus diesem Reisesicherungsschein gehen die gesetzlich festgelegten Informationen hervor, was die Versicherung übernimmt im Falle der Pleite des Reiseveranstalters.

Innerhalb der EU ist diese Versicherungspflicht gegen Insolvenz inzwischen für alle Reiseveranstalter zur Pflicht geworden, und zwar egal ob es sich um eine Pauschalreise oder einen Lastminute Trip handelt. Der Urlauber hat für die Leistung schließlich bezahlt.
Nach deutschem Reiserecht dabei sowohl Anzahlungen und auch Teilzahlungen für eine Pauschalreise und eine Lastminute Reise abgesichert. Dabei tritt die Reisesicherung auch ein, wenn ein anderer beteiligter Leistungsträger wie Hotel oder aber Freizeitveranstalter eine bezahlte Leistung nicht erbringen kann und eine Erstattung wegen Zahlungsunfähigkeit durch den jeweiligen Beteiligen nicht mehr möglich ist.

 

Ob nun Pauschalreise oder Lastminute Trip: Wird durch den Reiseveranstalter versäumt diese Versicherung abzuschließen, so macht er sich strafbar. Früher war es so bei Pauschalreise und Lastminute, dass desto mehr Dienstleister an einer Reiseveranstaltung beteiligt waren, um so weniger ersichtlich war es für den Reisenden wer was organisiert und wer für was beteiligt ist.

Dabei waren die einzelnen Veranstalter juristisch kaum greifbar aufgrund zahlreicher Verflechtungen. Nachteil ist der Preis. Eine Direktbuchung bei einem ausländischen Veranstalter wäre für den Reisenden preislich teils im dreistelligen Bereich günstiger.


Quelle


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