In arabischen Ländern müssen Urlauber mit Sicherheitskontrollen in ihren Hotels rechnen. Solche Kontrollen sind kein Reisemangel, "sondern eine hinzunehmende Beeinträchtigung, die alleine der Sicherheit der Gäste dient", urteilte das Amtsgericht Duisburg (Az.: 52 C 3757/08). Das berichtet die Deutsche Gesellschaft für Reiserecht in Wiesbaden in der Zeitschrift "ReiseRecht aktuell".
Im verhandelten Fall ging es um eine Tunesien-Reise. Die Kläger bemängelten, dass nach der Ankunft von jüdischen Pilgern im Hotel verstärkte Sicherheitsmaßnahmen getroffen worden seien. Unter anderem seien die Urlauber an den Ein- und Ausgängen von bewaffneten Sicherheitskräften abgetastet worden. Eine weitere Folge sei gewesen, dass andere Gäste wegen der Pilger nicht mehr das klimatisierte Hauptrestaurant des Hotels nutzen konnten. All dies teilten die Kläger vier Tage vor ihrer Abreise der örtlichen Reiseleitung mit.
Für eine Reisepreisminderung kamen damit nur diese letzten vier Urlaubstage infrage. Der Veranstalter hatte außergerichtlich bereits 153 Euro an die Gäste gezahlt. Das entsprach mehr als einem Drittel des anteiligen Reisepreises für die vier Tage. Mehr sei auch nicht gerechtfertigt, befand das Gericht.
dpa
Quelle : ntv