Was haben Luftsicherheitsvorschriften und ein Reiseföhn miteinander zu tun? Sehr viel - jedenfalls wenn sie sich auf dem Frankfurter Flughafen ins Gehege kommen. Zwei Frauen mussten vor Wochen ihre Afrikareise abbrechen, weil ihr Föhn versehentlich Sprengstoffalarm ausgelöst hatte. Seitdem bemühen sie sich vergeblich darum, dass ihnen irgendjemand ihren Schaden ersetzt - über 4 000 Euro. Das besonders Alarmierende daran: Anderen Flugreisenden könnte es genauso ergehen.
Die Bremer Uni-Sekretärin Elke C. (51) und ihre Mutter Lieselotte R. (81) wollten mit einer Safari-Reisegruppe nach Namibia fliegen. Beim Umsteigen in Frankfurt gerieten sie kurz vor Mitternacht in eine Stichprobenkontrolle: Der Reiseföhn von Elke C. wurde auf Sprengstoff untersucht. Prompt schlug das Testgerät an. Neuer Versuch: wieder Alarm. Nun lief die ganze Sicherheitsmaschinerie an. Die Kontrollstelle wurde gesperrt, und die "Entschärfergruppe" der Bundespolizei rückte an. Erst sie bestätigte, dass der Föhn völlig harmlos war. Als die Prozedur nach rund einer Stunde vorbei war, hatte der Flieger nach Windhoek bereits abgehoben. Er war ohnehin schon etwas verspätet und hatte nur noch einige Minuten warten können.
Flug verpasst, Geld verloren
Zu allem Überfluss waren die Koffer zunächst nicht aufzufinden, wie Elke C. unserer Zeitung berichtet. Deshalb stiegen die Frauen mitten in der Nacht in einem Frankfurter Hotel ab und flogen am nächsten Tag zurück nach Bremen. Das war's dann mit der Safari.
4.000 Euro hatten die beiden dafür gezahlt, sagt Elke C. Mit Frankfurter Hotel und vorzeitigem Heimflug beziffert sie den Gesamtschaden auf über 4 300 Euro. Und niemand will dafür zahlen. Die Bundespolizei entschuldigte sich zwar für die "entstandenen Unannehmlichkeiten", will aber nichts als ihre Pflicht getan haben.
Behördensprecher Armin Thiel erläutert das gegenüber unserer Zeitung so: Die Bundespolizei müsse bestimmte Geräte immer auf Sprengstoff untersuchen und andere zumindest stichprobenartig. Dabei komme es dann schon mal vor, dass das Testsystem Alarm schlage, weil die überprüften Geräte "in irgendeiner Weise mit Substanzen in Berührung gekommen sind, wie sie auch bei der Sprengstoffherstellung verwendet werden" - warum auch immer. Da reichten schon feinste Partikel bestimmter Chemikalien, um Alarm auszulösen. Wie oft das passiert, kann Thiel nicht genau sagen.
Keine Rückerstattung
Aber lassen sich denn die Spürgeräte nicht weniger sensibel einstellen? Im Prinzip schon; doch die Erfahrung zeige, dass sie so am sinnvollsten justiert seien, findet der Polizeisprecher.
Wenn es also immer wieder mal solchen irrtümlichen Bombenalarm gibt - warum durften dann die Frauen nicht einfach den Föhn für weitere Kontrollen im Flughafen lassen und nach der Personalienfeststellung ihre Reise antreten? "Da gibt es eindeutige Vorgaben", sagt Thiel. "Die Personen müssen vor Ort bleiben. Denn es kann ja auch eine Oma eine Terroristin sein."
Der Sprecher räumt allerdings ein, dass die Sache "unglücklich gelaufen" sei. Sein einziger Rat für andere Reisende, denen das Gleiche passieren könnte: mindestens eine Stunde vor Abflug zur Kontrolle kommen, damit bei etwaigem Bombenalarm genug Zeit bleibt.
Auch der Föhnhersteller sieht sich nicht in der Pflicht. Er kann sich überhaupt nicht erklären, warum der fabrikneue Haartrockner den Alarm auslöste. Waren es vielleicht Ausdünstungen, wie man sie bei neuen Geräten kennt, und sollte man sie deshalb vor der Reise erst mal laufen lassen? Der Firmensprecher will sich dazu auf Anfrage nicht näher äußern. Immerhin nimmt der Hersteller den Vorgang so ernst, dass er das Corpus delicti angefordert hat und inzwischen genauer untersucht. Elke C. hat dafür ein Ersatzgerät bekommen - mehr aber nicht.
Auch der Reiseveranstalter stellt sich stur. Er wolle nicht einmal jene zehn Prozent erstatten, die bei Reiseabbruch fällig wären, sagt die verhinderte Safari-Teilnehmerin.
Elke C. will zwar nicht "wie wild drauflos prozessieren"; aber "kampflos aufgeben", nein, das möchte sie auch nicht. Deshalb lässt sie eine Anwältin prüfen, ob nicht doch noch einer der Beteiligten zahlen muss. Offenbar, sagt sie, habe niemand einen Fehler gemacht - sie selber aber auch nicht. "Warum soll ich dann allein auf den Kosten sitzen bleiben?"
Quelle: ksta.de
Dumm gelaufen! haarig plaque
Das kann ja jedem passieren - und dann will keiner den Schaden ersetzen?