Bonn (dpa/tmn) - Reisende sollten bei der Mitnahme bestimmter Medikamente eine Bescheinigung ihres Arztes bei sich haben. Das gilt für alle Arzneien, die wie ein starkes Schmerzmittel unter das Betäubungsmittelgesetz fallen. Darauf weist die Bundesopiumstelle des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte in Bonn hin. Bei Reisen bis zu 30 Tagen in Mitgliedsstaaten des Schengener Abkommens reicht ein Dokument, das vom Arzt ausgefüllt und von der obersten Landesgesundheitsbehörde beglaubigt wurde. Das entsprechende Formular finden Urlauber im Internet.
Für Reisen in andere Länder rät die Bundesopiumstelle, sich eine mehrsprachige ärztliche Bescheinigung gemäß den Richtlinien des International Narcotics Control Board (INCB) ausstellen zu lassen. Diese muss ebenfalls beglaubigt werden und Angaben zu Einzel- und Tagesdosierungen, Wirkstoffbezeichnung und Dauer der Reise enthalten. Da es keine internationalen Abkommen zur Mitnahme von Betäubungsmitteln als medizinischen Bedarf von Urlaubern gibt, empfiehlt es sich außerdem, sich vor einer Reise bei der Botschaft des Ziellandes nach den jeweiligen Einfuhrbestimmungen zu erkundigen.
Information: Schengen-Mitglieder sind laut Bundesopiumstelle Belgien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Island, Italien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Schweden, Schweiz, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien und Ungarn (Stand Mai 2010)
Formular für Medikamente (pdf-Format):
FormularReisehinweise Bundesopiumstelle:
ReisehinweiseInternational Narcotics Control Board (engl.):
www.incb.orgQuelle : SZ
Von der Reni weiss ich das sie das schon mal hat bescheinigen lassen für die Malediven und Dubai-habt Ihr anderen das auch schon mal gemacht?? :-\ werni