Harabeli, ich bezweifle, daß Passiv-Rauchen Krebs auslöst, das Risiko der Raucher ist klar!
Tja, Barula, da liegst du in deiner Meinung wohl falsch
MAK =
Maximal Arbeitplatz-KonzentrationPassivrauchen und die MAK-Kommission
"Rauchen fügt Ihnen und den Menschen in Ihrer Umgebung erheblichen Schaden zu" prangt seit 2003
auf Zigarettenschachteln. Dass Tabakrauch nicht nur dem Raucher schadet, sondern allen Personen,
die Rauch einatmen, hat 1985 erstmals die Senatskommission zur Prüfung gesundheitsschädlicher
Arbeitsstoffe ("MAK-Kommission") der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) wissenschaftlich
fundiert veröffentlicht. Damit legte sie den Grundstein für den effektiven Schutz von Nichtrauchern -
auch wenn es nach wie vor kein Gesetz dazu gibt.
Dass Nikotin stark gesundheitsgefährdend ist, steht seit langem außer Frage. Schon in ihrer ersten
Mitteilung 1958 ordnete die Senatskommission diesem Stoff den Grenzwert von 0,5 Milligramm pro
Kubikmeter zu. Damit übernahm sie den amerikanischen Threshold Limit Value (TLV) für den Umgang
mit dem Arbeitsstoff Nikotin als Insektizid sowie in Tabak und entsprechenden Zwischenprodukten bei
der Produktion von Rauchwaren.
Dass die eigentlichen Gesundheitsgefahren durch Tabakrauch nicht, wie von der Tabakindustrie
angestrebt, mit der Festlegung eines MAK-Wertes für Nikotin erfasst und beherrscht werden konnten,
war dem seit 1969 tätigen Vorsitzenden, Professor Dietrich Henschler, aber von Anfang an klar.
"Tabakrauch ist als Gemisch krebserzeugender Stoffe und wegen der Aufnahme über die Lunge so
gefährlich", sagte er schon am 10. Oktober 1969 in einer Sitzung der MAK-Kommission. Denn
krebserzeugende Stoffe besitzen wegen ihres besonderen Wirkungscharakters, "irreversible
Primärschäden" in der Fachsprache, ein ungleich schwerer wiegendes Gefährdungspotenzial als
Stoffe mit reversibler Wirkung, etwa Nikotin. Professor Henschler widersprach also explizit der
Auffassung, der Nikotin-Grenzwert schütze Menschen am Arbeitsplatz vor den Folgen des
Passivrauchens. Er regte vielmehr eine wissenschaftliche Untersuchung des Themas an, um eine
fundierte und unabhängige Basis für die weitere Diskussion zu schaffen. Die MAK-Kommission war
hiermit in Deutschland und weltweit wegweisend.
Nachdem sich in der Fachliteratur Hinweise auf eine substanzielle gesundheitliche Belastung durch
Passivrauchen mehrten, kündigte die MAK-Kommission 1981 eine Bewertung des Lungenkrebsrisikos
an. 1985 - nach intensiver Prüfung durch die MAK-Kommission, in die sowohl Vertreter von
Nichtraucherinitiativen als auch der Tabakindustrie einbezogen waren - überreichte der damalige
DFG-Präsident Professor Eugen Seibold dem Bundesarbeitsminister wie in jedem Jahr die aktuelle
MAK- und BAT-Werte-Liste. Sie enthielt in Abschnitt III "Krebserzeugende Arbeitsstoffe" einen
Textabschnitt zum "Passivrauchen am Arbeitsplatz", der die im Tabakrauch enthaltenen Stoffe als
krebserzeugend klassifiziert. Die MAK-Liste wies hiermit darauf hin, dass diese Stoffe nachweislich
einen relevanten Beitrag zur Erhöhung des Krebsrisikos leisten. Der DFG-Präsident empfahl, die Liste
als wissenschaftliche Grundlage für geeignete Maßnahmen zum Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz
zu nutzen. Zeitgleich erarbeitete die MAK-Kommission - wie bei jeder ihrer Entscheidungen - eine
ausführliche wissenschaftliche Begründung für die Einschätzung des Krebsrisikos durch
Passivrauchen. Wegen der großen gesundheitspolitischen Bedeutung der Bewertung, die weit über
den Arbeitsplatz hinausreicht, verteilte die DFG das Begründungspapier als Sonderdruck an Politik,
Behörden und Medien. Das Vorwort verfasste Professor Henschler, der bis 1992 der MAKKommission
vorsaß.
Im Jahr 1998 wurde Passivrauchen von der Kommission unter dem Vorsitz von Professor Helmut
Greim erneut bewertet und als krebserzeugend für den Menschen eingestuft. Damit ist es
wissenschaftlich belegt und Lehrmeinung, dass Passivrauchen erheblich zum Krebsrisiko für den
Menschen beiträgt. Zwar stehen in Deutschland entsprechende Gesetze noch aus, doch Maßnahmen
zum Schutz von Nichtrauchern greifen sukzessive.
Professor Dietrich Henschler, die MAK-Kommission und die DFG haben mit der Einschätzung der
MAK-Kommission vor mehr als 25 Jahren den wissenschaftlichen Grundstein für den Schutz vor den
Folgen des Passivrauchens in Deutschland gelegt. Ein Beispiel für die Arbeit der Kommission, die mit
wissenschaftlicher Exaktheit und Unabhängigkeit auch international anerkannte Grenzwerte setzt.
Juni 2006
Quelle