23. November 2024, 04:28:31

Reiseland Türkei - Deine Infocommunity!


Autor Thema: Evren Beach Resort - Anfechtung wegen Irrtum!  (Gelesen 95951 mal)

Antwort #45
am: 06. Februar 2009, 15:57:06

Barbara06

  • Gast
Scheissegal Kuki,da kämpfen wir bis zum Letzten,und wenn ich bis zum Papst muss !!

Antwort #46
am: 06. Februar 2009, 16:00:26

Offline Reni

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Ich habe keine Macken! Das sind Special Effects !!!

Antwort #47
am: 06. Februar 2009, 16:02:48

Barbara06

  • Gast
Den Kampf mit dem Scheich hab ich wohl verloren,aber da war die Sachlage auch eine andere. :motz: :motz:
Aber an sowas kann man sich so herrlich abreagieren-und ich bin in so etwas seeeehr hartnäckig !! :hexe: :hexe: :hexe:

Antwort #48
am: 06. Februar 2009, 16:03:19

Offline kukisoft

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Scheissegal Kuki,da kämpfen wir bis zum Letzten,und wenn ich bis zum Papst muss !!
Babs, der hat im Moment ganz andere Probleme.

Aber ich würde es bei der eindeutigen Rechtslage auch angehen - allerdings kostet es auch Nerven.
Der Faktor "Vorfreude ist die beste Freude" fällt diesmal leider aus.
Es ist ja auch der Termin, den man dafür verplant hat - und der ist im Moment in Frage gestellt.
 

Antwort #49
am: 06. Februar 2009, 16:03:29

Kaefer

  • Gast
Mal ne Frage, bekommen wir jetzt alle die Stornierung von FTi??? Und mit der geht es dann zum Anwalt, oder wie läuft das ab. Ich muss da wirklich dumm fragen, weil so ein Sch.. mir noch nicht unter gekommen ist.  :motz:
Oder Edgar ist eine Sammelklage besser??? Oje auch das noch, reicht das alles was gerade vor sich geht nicht, Kurzarbeit, mein Job ist auch futsch und nun das  :'( :'(

Antwort #50
am: 06. Februar 2009, 16:07:07

Barbara06

  • Gast
Iris wie die Mel geschrieben hat: Wir waren erstmal ab was auf ihr Schreiben hin passiert !
Noch nicht über ungelegte Eier aufregen .
Wenn dann Montag von denen nix Positives kommt sehen wir weiter.
Und ich denke wir machen das gemeinschaftlich,oder??

LG babs

Antwort #51
am: 06. Februar 2009, 16:08:46

Offline TC Melanie

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iris, ihr kriegt das was ich heute morgen aus dem fax geschrieben habe, in den nächsten tagen per einschreiben vom veranstalter selbst!
und ihr macht erst mal gaaar nix!!! wir warten nun ab, was auf mein schreiben hin passiert!
Zum Reisen gehört Geduld, Mut, guter Humor, Vergessenheit aller häuslichen Sorgen, und dass man sich durch widrige Zufälle, Schwierigkeiten, böses Wetter, schlechte Kost und dergleichen nicht niederschlagen lässt.

Im Leben geht es nicht darum zu warten, bis das Unwetter vorbei zieht, sondern zu lernen im Regen zu tanzen!

Antwort #52
am: 06. Februar 2009, 16:14:29

Kaefer

  • Gast
Iris wie die Mel geschrieben hat: Wir waren erstmal ab was auf ihr Schreiben hin passiert !
Noch nicht über ungelegte Eier aufregen .
Wenn dann Montag von denen nix Positives kommt sehen wir weiter.
Und ich denke wir machen das gemeinschaftlich,oder??

LG babs

Natürlich stehen wir gemeinschaftlich durch.
Okay Mel, abwarten!!


Antwort #53
am: 06. Februar 2009, 16:25:07

melusa

  • Gast
Hallo,
das glaube ich alles nicht :D :D
Erstmal vielen Dank Mel für deinen Einstz!!!!!!!
Ich würde sagen, erst mal ruhig bleiben und abwarten was da kommt.
Mit Sicherheit kommt die Stornierung von FTI, wenn man die hat, sieht man weiter.
Aber ohne Anwalt werden wir alle nicht ins EBR fliegen, denke ich mal.

Da lassen wir es mal drauf ankommen, wir haben doch nicht zu verlieren.

Wir haben unsere Reisebestätigung und auch schon die Anzahlung geleistet.
Damit, so glaube ich, ist dieser Vertrag rechtskräftig.

mfg
Wolfgang :peace:



Antwort #54
am: 06. Februar 2009, 16:59:00

Offline TC Melanie

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erste antwort ist schon eingegangen!

Von: xxxx, xxxxx (xxx Germany)
Datum: 06.02.2009 16:44:12
An: reisepreisalarm@aol.com
Betreff: FW: ihr fax vom 05.02.2009 anfechtung wegen irrtums...
 
 
AEP2J / CJ4XF / 3J6KT /  3AVQ9 / TKBHT / CBS5 / CKDLV / T3SV9 / CL5CQ /  LTEEE
 
 
Sehr geehrte Frau Bleuel,
 
vielen Dank für Ihre Mail.
Auch wir bedauern sehr, dass wir Ihnen die Mitteilung  zur Info der Preisanfechtung , die wir direkt per Einwurf-Einschreiben an die Kunden geschickt haben, übermitteln mussten. 

Das Vertragsverhältnis in Bezug auf den Reisevertrag besteht zwischen der Frosch Touristik und dem Kunden. Wir als Veranstalter sind daher im Falle des Irrtums berechtigt, unserem Kunden direkt die Anfechtung zu erklären. Die Anfechtung ist eine einseitige Willenserklärung und nicht abhängig von einer Zustimmung des Reisemittlers oder des Kunden.

Wir bitten diesbezüglich um Ihr Verständnis und verbleiben

mit freundlichen Grüßen

xxxxxx xxxxx

Produkt Service Team

 

Zum Reisen gehört Geduld, Mut, guter Humor, Vergessenheit aller häuslichen Sorgen, und dass man sich durch widrige Zufälle, Schwierigkeiten, böses Wetter, schlechte Kost und dergleichen nicht niederschlagen lässt.

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Antwort #55
am: 06. Februar 2009, 17:02:57

Edgar

  • Gast
Ok, sie legen es also tatsächlich drauf an. Dann bleibt wirklich nur der Gang zum Anwalt.

Antwort #56
am: 06. Februar 2009, 17:03:27

Barbara06

  • Gast
Und was heisst das nun??

Wenn ich das richtig verstanden habe kannst Du als unsere reisevermittlerin nun nicht weiter eingreifen....das heisst wir müssen selbst ran-oder??

Antwort #57
am: 06. Februar 2009, 17:05:25

Offline TC Melanie

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Von: Fly away-Die Reiseagentur
Datum: 06.02.2009 16:59:05
An: xxxxx xxxx(xxx Germany)
Betreff: Betreff: FW: ihr fax vom 05.02.2009 anfechtung wegen irrtums...
 
hallo frau xxxx,
kein problem! dann schicken ihnen die kunden das in eigenem namen!
sie baten mich allerdings ihnen bis 110209 meldung zu geben, mit welcher der angebotenen regelung die kunden einverstanden seien!
dies habe ich nach ausführlichster rücksprache mit den kunden, - die mich heute bei all den kunden den ganzen tag gekostet hat!!! nun mit der vorangegangenen mail getan!
wie gesagt, sie werden dieses schreiben dann eben separiert von jedem einzelnen der betroffenen kunden oder gleich von deren rechtsbeistand bekommen!
 
mfg
melanie bleuel
fly away-die reiseagentur
---------------------------------------------
alle betroffenen schicke ich gleich die emailadresse der dame per pn zu!
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Antwort #58
am: 06. Februar 2009, 17:46:38

Offline ElaS

  • Arkadaşlar!
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Mal so in den Raum geworfen:

Sollte es tatsächlich zum Super Gau kommen und sich dieses Sache bis nach Euren Urlauben hinziehen, ist es dann nicht möglich Schadensersatzansprüche auf "entgangene Urlaubsfreuden" geltend zu machen? Vielleicht gleich mit dem Schreiben des Anwaltes ?

LG Ela, die das Ganze interessiert verfolgt, da sowas jeden treffen kann.







Antwort #59
am: 06. Februar 2009, 17:57:19

Barbara06

  • Gast
... und wegen seelischer Grausamkeit ! ;)