09. Mai 2025, 18:16:33

Reiseland Türkei - Deine Infocommunity!


Autor Thema: Einreisebestimmungen  (Gelesen 19767 mal)

Antwort #30
am: 15. März 2011, 08:59:13

Hexenschnecke

  • Gast
gute Frage liebe Ute....ich werde es nicht ausprobieren  :coolman:

Antwort #31
am: 15. März 2011, 09:02:49

Offline TC Melanie

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Zitat
Das Reisebüro wusste das nur 90Tage erlaubt sind, haben dann aber beim Rückflug geschlampt. Der ging wirklich am letzten Tag und der wurde dann verschoben auf 00.20Uhr in der Nacht

wenn die Dame aber vor 24 Uhr durch den Zoll geht auch wenn der Flieger erst später geht, dann dürfte das doch kein Problem sein Oder?
das denke ich eben auch! ich nehme an, hier war dann die türkische willkür im spiel und man musste die leute mal wieder ein bisschen gängeln!

Zitat
Soviel ich weiss muss nen Reisebüro nicht darüber informieren oder? Jeder Reisende muss sich selber drum kümmern wo er wie einreisen darf und bleiben darf....oder irre ich mich Mel???
müssen.......jeder muss auch immer ein stück verantwortung alleine tragen und sich informieren, und wenns drum ist, uns dann zu fragen! ich mach das aber immer von mir aus, denn die leute sind nachlässig und verlassen sich auf das reisebüro! und selbst dann wenn mal was ist........dann wollen die das gerne auch gar nicht gehört haben!  :klo:
Zum Reisen gehört Geduld, Mut, guter Humor, Vergessenheit aller häuslichen Sorgen, und dass man sich durch widrige Zufälle, Schwierigkeiten, böses Wetter, schlechte Kost und dergleichen nicht niederschlagen lässt.

Im Leben geht es nicht darum zu warten, bis das Unwetter vorbei zieht, sondern zu lernen im Regen zu tanzen!

Antwort #32
am: 15. März 2011, 09:11:55

Offline Ute13

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naja wenn man es genau nimmt und das wird der Zollbeamte getan haben, befindet sie sich ja immer noch auf türkischen Gebiet und das am 91 zigsten Tag.

Antwort #33
am: 15. März 2011, 09:20:35

Hexenschnecke

  • Gast
stimmt natürlich.

aber ist sicher nicht lustig da abgeführt zu werden  :o

Ich war auch schon mal über meiner Zeit...als ich den Aufenthalt verlaengern wollte, war mir auch gaaaanz anders im Magen. ABer der Mensch da verlangte nur ne Strafe von 7Euro umgerechnet. ABer auch nur weil ich hier verheiratet bin und Deutsche bin. Andere Nationen werden da nicht so nett behandelt. Allerdings ist das nu auch schon 3 Jahre her.

Leider ist nicht jedes Reisebüro so hilfsbereit und zuvorkommend so aufzuklaeren wie Melanie es tut.

Antwort #34
am: 15. März 2011, 09:23:28

Offline TC Melanie

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natürlich ist das immer noch türkisches hoheitsgebiet, aber der zöllner sieht doch anhand der tix, dass da was schiefgelaufen ist und die dame unverschuldet über der zeit war, - für 20 minuten  :klatsch: aber mich wundert das bei den flitzpiepen in antalya gar nicht, bülent ist da auch schon verhaftet worden, angeblich wegen der gefälschten aufenthaltsgenehmigung in D - die den tr. zöllnern so gar nichts angegangen wäre, wäre sie denn gefälscht gewesen  :hieb: alleine die willkür und die permanente gängelei in antalya jedesmal, waren der anstoss für den dt. pass!
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Antwort #35
am: 15. März 2011, 09:27:30

Offline TC Melanie

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aber ist sicher nicht lustig da abgeführt zu werden  :o
ne das ist überhaupt gar nicht lustig schnecke! ich stand damals da wie die shell 7 mit kleinmira unterm arm und einem völlig entsetzten osmännchen.........mit meine 3 brocken türkisch, bis ich erst mal mitbekam was da los ist! da war mal ein bisschen kirschsaft im rucksack von mira ausgelaufen, in seinen pass rein und das war dann ein bisschen wellig und krübbelig.......das ist gefälscht, jawoll! gott sei dank war das unter der woche und ich habe sofort jemanden hier im landratsamt erreichen können, die die aufenthaltsgenehmigung als bestätigung per fax nach antalya geschickt haben......du stehst da da wie ein schwerverbrecher  :bumm:
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Antwort #36
am: 15. März 2011, 09:55:29

Hexenschnecke

  • Gast
vorletzten Sommer ist unsere Tochter alleine nach Deutschland gereist. Und die Begleitdame hatte sowas noch nie zuvor getan und hat am Zoll nur den Deutschen Pass der kleinen vorgezeigt wo dann ja als Einreisedatum ein Tag war der schon 2 Jahre zurück lag. Da sagt der Beamte zu unserer Tochter: nu bekommst aber aerger und ne Strafe weil du solange nicht ausgereist bist. Die hat fast angefangen zu heulen da. Wir standen noch an der Rolltreppe und ich ahnte schon das da war schief ging und schrie nur türkischer Ausweis in der Tasche!!!!! Da schaltete die Lütte zum Glück und packte alleine den türkischen Ausweis auf den Tisch (war aber alles inner Reiseunterlagentasche!!!!) Dann war alles klar und sie durfte durch.
Wie kann man nen Kind sagen jetzt bekommst aerger und bekommst ne Strafe???!!!!

Antwort #37
am: 02. November 2011, 10:07:14

Hexenschnecke

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Liebe Leute ich rate jedem es nicht darauf ankommen zulassen, was passiert wenn man über dem genehmigten Aufenthalt ist.

Habe gerade das ganze mitbekommen. Zwar ist sie Schweizerin, aber ich denke da wird kein Unterschied gemacht. Im Grunde sind beide selber Schuld, Unwissenheit schützt bekanntlich nicht vor Strafe

Sie hatte eigentlich für mehrer Jahre den Aufenthalt, verheiratet mit einem Türken, haben 1 kleines Kind, leider war sie bei der Ausreise aber mehrer Tage über dem erlaubten Aufenthalt. Noch am Flughafen wurde ihr ein Einreiseverbot von 5 Jahren ausgeschrieben. Auch ein Besuch auf dem türkischen Konsulat in der Schweiz konnte nichts daran aendern.

Nun ist der Jammer gross.

lg Hexenschnecke

Antwort #38
am: 13. Mai 2012, 10:33:10

anni1105

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ist eigentlich schon jemand mit dem neuen personalausweis eingereist? also diesem kärtchen? ich habe jetzt so einen beantragt und hoffe damit gibt es keine probleme?! fingerabdrücke wollten sie auch noch haben, nee danke.

falls er nicht pünktlich kommt mit dem vorläufigen perso hat man ja auch keine probleme oder?

Antwort #39
am: 13. Mai 2012, 10:54:25

Offline Gitte

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ist eigentlich schon jemand mit dem neuen personalausweis eingereist? also diesem kärtchen? ich habe jetzt so einen beantragt und hoffe damit gibt es keine probleme?! fingerabdrücke wollten sie auch noch haben, nee danke.

falls er nicht pünktlich kommt mit dem vorläufigen perso hat man ja auch keine probleme oder?


Nööö, keine Probleme mit dem Kärtchen..........Stand April 2012
Gitte

Antwort #40
am: 14. Mai 2012, 09:36:47

Offline melitta

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ich hätte mal eine Bitte an die Fachleute  :)

ich werde ja am Freitag wieder Richtung Türkei düsen.
Normalerweise kaufe ich jedes Mal brav am Flughafen mein Visum (für Österreicher ja Pflicht)
Da ich nun weiß, dass dieses 3 Monate gültig ist, und mein letzer Visa-Eintrag vom heurigen April stammt, werde ich diesmal nicht so blöd sein, wieder eines zu bezahlen (wie früher aus Unwissenheit leider schon passiert)
hat jemand nun einen link zu einer türksichen Seite, wo auch draufsteht, dass das Visum 3 Monate gültig ist; nicht dass ich mich da nun mit einem Beamten herumstreiten muss..............ich hab da nämlich schon die eine oder andere Erfahrung mit störrischen nichtswissenden Beamten gehabt, das muss ich mir nicht mehr antun.

wenn jemand den link dazu hätte, würde ich mir die Seite in türkisch nämlich ausdrucken, und im Falle des Falles dem Herrn unter die Nase knallen

Melitta

Antwort #41
am: 14. Mai 2012, 09:39:28

Offline melitta

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ach, noch eine ganz verrückte Frage:

es wird wohl kein Problem geben, wenn ich jetzt im Mai in der Türkei bin, und dann im Juli nach Ägypten gehe?
Ich hab mal wo gehört, dass man in manche Länder nicht einreisen darf, wenn man vorher innerhalb einer bestimmten Frist in einem ganze bestimmen anderen Land gewesen ist. Da mögen sich wohl 2 Länder nicht  :P
Gibts das zwischen Türkei und Ägypten?

Melitta

Antwort #42
am: 14. Mai 2012, 09:50:55

Offline Gitte

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Ich weiß nicht, wie es aktuell ist, aber ich bin auch schon mit kurzem Abstand erst in Ägypten und dann in der TR gewesen, das ist allerdings schon einige Jährchen her....6 oder 8 Jahre, denke ich mal.

Gitte

Antwort #43
am: 14. Mai 2012, 10:29:52

Offline Heidi NL

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Da ich und mein letzer Visa-Eintrag vom heurigen April stammt, werde ich diesmal nicht so blöd sein, wieder eines zu bezahlen (wie früher aus Unwissenheit leider schon passiert)nun weiß, dass dieses 3 Monate gültig ist,

Melitta, weisst Du das genau ? Ich bin auch immer davon ausgegangen, wenn man das Land verlässt, dass das Visum hinfällig geworden ist. Ich hab demzufolge auch schon doppelt bezahlt.
Sorry, zurück zum Thema.

LG Heidi

Antwort #44
am: 14. Mai 2012, 10:50:32

Offline Gitte

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Das habe ich noch dazu gefunden :
(Quelle Justlanded.com)
Visa
Typen und Anforderungen
 
Wenn Sie länger als 90 Tage in der Türkei bleiben oder dort studieren oder arbeiten möchten, benötigen Sie ein Visum. Nachfolgend finden Sie eine Auflistung der wichtigsten Visa und ihrer jeweiligen Anforderungen.
Türkische Visa lassen sich im weitesten Sinne in zwei Kategorien einstufen: einmalige (tek giris) oder mehrmalige Einreise (muteaddit giris). Innerhalb dieser zwei Kategorien unterscheiden sich die Visa je nach Grund Ihres Aufenthalts.

Touristenvisa und Visa die Sie am Grenzübergang erhalten können, sind üblicherweise auf eine einmalige Einreise begrenzt. Mit einem Arbeits- oder Studentenvisum hingegen können Sie in der Regel mehrmals einreisen.


Gitte