auch in der schweiz gibts so freche teufel wie bei uns! :o:
Zu früh in die Ferien - 4700 Franken Strafe
Ein Ehepaar aus Wetzikon wollte seine Kinder zu Hause unterrichten, weil ihm der Ferientermin seiner Töchter nicht passte. Nun wurde es vom Obergericht dafür gebüsst.
Diese Ferien in den USA wurden für ein Ehepaar richtig teuer. Und das nur, weil eine Familie aus Wetzikon eine Woche vor den offiziellen Sommerferien 2012 in Richtung Huntsville abreiste, wo die grössere Tochter das Space Camp besuchte. Der Schule hatten die Eltern mitgeteilt, dass sie ihre beiden Mädchen während dieser Zeit «daheim unterrichten».
Nur akzeptierte die Schule den Heimunterricht nicht und zeigte die Eltern an. Das Bezirksgericht büsste Mutter und Vater mit je 800 Franken wegen vorsätzlicher Übertretung des Volksschulgesetzes und es brummte beiden je 550 Franken Gerichtsgebühr auf. Jetzt hat das Obergericht die Busse bestätigt, und es verlangt von jedem Elternteil laut «Tages-Anzeiger» weitere 1000 Franken Gebühr.
Heimunterricht rechtsmissbräuchlich
Zwar ist Heimunterricht im Kanton Zürich grundsätzlich erlaubt, auch für eine begrenzte Dauer. Im Fall der Familie aber beurteilten die Gerichte den Heimunterricht als unzulässig und rechtsmissbräuchlich. Die Eltern verteidigten sich vergebens mit dem Argument, dass der Heimunterricht eine gute Erfahrung für ihre Kinder gewesen sei.
Doch das Gericht glaubte ihnen nicht. Tatsächlich hatten die Eltern ursprünglich ein Gesuch um Dispensation für die Woche vor den Sommerferien gestellt. Als die Schulbehörde ablehnte, kündigten die Eltern an, die Kinder in diesem Fall von der Schule abzumelden - was bedauerlich sei, hätte die Schulpflege es doch in der Hand gehabt, den Eltern entgegenzukommen.
Eltern ziehen Urteil weiter
Gleichzeitig schrieben sie dem kantonalen Volksschulamt in einem Mail, es sei absurd, die Kinder wegen einer nicht bewilligten Woche Dispensation selbst unterrichten zu müssen: «Aber wenn die Schulpflegerin nicht einlenkt, werden wir das so durchziehen.» Einen Tag vor der Abreise in die USA meldeten sie die Kinder von der Schule ab.
Für das Obergericht belegt dieser gesamte Ablauf, dass die Eltern mit dem Heimunterricht nur bezweckten, die geltende Absenzen- und Ferienregelung zu umgehen. Kommt hinzu, dass sich der Besuch des Camps problemlos hätte verschieben lassen, wie das Obergericht weiter feststellt: «Sogar Anfang Juli waren noch etliche freie Plätze während der hiesigen Schulferien verfügbar.» Nur hätte die Familie dann nach dem Camp weniger lang durch die USA reisen können.
Die Eltern akzeptieren das Urteil nicht. Sie ziehen den Fall ans Bundesgericht weiter.
(som)
http://www.20min.ch/schweiz/zuerich/story/27450549danke sonya für die übersendung des berichtes heuschnupfen