05. November 2024, 05:20:38

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Autor Thema: Sherwood Dreams Resort 5*AI Belek Bogazkent  (Gelesen 74264 mal)

Antwort #120
am: 16. Februar 2011, 10:16:02

Offline revealmap

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Hallo Melanie,

besten Dank für die Antwort. Ich bin nicht auf Krawall aus und will auch nicht auf Teufel komm raus auf mein (gebuchtes) Recht beharren sondern eigentlich nur einen schönen Urlaub verbringen. Bin nur mal gespannt, ob mich auch so ein Schreiben erreicht (hoffentlich nicht).

Wenn ja, dann wird eben verhandelt - und zwar so schnell als möglich.  :ok:

Gruß

Klaus

Antwort #121
am: 16. Februar 2011, 10:33:59

Offline stinerl

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Es sei mal dahingestellt, das keiner auf Teufel komm raus auf sein Recht beharrt. Ich würde das sehrwohl machen! Nicht weil es mein Recht ist, sondern weil es schlicht einfach mein wohlverdienter und ersparter Urlaub ist. Und da kann mir nicht einfach Neckermann ein Hotel zuteilen. Das Hotel möchte ich mir mit meiner Familie und unseren Bedürfnissen aussuchen!

Antwort #122
am: 16. Februar 2011, 10:47:01

Offline revealmap

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Und da kann mir nicht einfach Neckermann ein Hotel zuteilen. Das Hotel möchte ich mir mit meiner Familie und unseren Bedürfnissen aussuchen!

Hallo stinerl,

verhandeln heißt ja auch nicht zuteilen. Ich denke wir warten erst einmal ab und halten den Ball flach. Du hast ja, wie ich gelesen habe, auch sehr frühzeitig gebucht - vielleicht geht der Kelch an uns vorüber.

Ärgern wir uns dann, wenn tatsächlich ein Brief v. Neckermann eintrifft.

Ich wollte mit meinem ersten Post v. heute auch erst einmal eine Info weitergeben.


Klaus

Antwort #123
am: 16. Februar 2011, 10:54:45

Offline stinerl

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Stimmt, wir haben am 19.10.2010 gebucht (der erste Buchungstag für Flüge ab Österreich!). Bis dato habe ich erst das Schreiben von Neckermann bzgl des nicht abfallenden Strandes erhalten mit einer möglichen kostenlosen Umbuchung erhalten.

Ich ärgere mich eigentlich gar nicht - ich habe damit von Anfang an gerechnet! Sollte ich das Schreiben erhalten, werde ich Ihnen meine Liste übermitteln mit den Hotels die für uns in Frage kommen würden.

Wie das rechtens aussieht etc., das sind alles nur Spekulationen.

Bin positiv eingestellt das es uns nicht betreffen wird  :saxo:

Antwort #124
am: 16. Februar 2011, 10:57:43

Edgar

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Ich persönlich werte Überbuchungen strafrechtlich als Betrug. Ein Kunde wird unter Vorspiegelung falscher Tatsachen (Verfügbarkeit der Reise) zum Vertragsschluß verleitet. Daß der Veranstalter darauf spekuliert, daß die Reise evtl. doch verfügbar sein wird, weil andere Kunden ggf. noch abspringen, ist unerheblich. Zum Zeitpunkt der Buchung gab es das Angebot nicht.

Es wird Zeit, daß dieser Unsitte ein Ende bereitet wird.

Antwort #125
am: 16. Februar 2011, 11:03:27

Offline revealmap

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Bis dato habe ich erst das Schreiben von Neckermann bzgl des nicht abfallenden Strandes erhalten mit einer möglichen kostenlosen Umbuchung erhalten.

Das Schreiben habe ich auch erhalten - war vielleicht schon der erste Versuch von Neckermann wenigstens einen Teil der Überbuchungsproblematik zu lösen. Ein Schelm wer Böses dabei denkt! :klatsch:

Klaus

Antwort #126
am: 16. Februar 2011, 12:10:00

Offline TC Melanie

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Zitat
Stimmt, wir haben am 19.10.2010 gebucht (der erste Buchungstag für Flüge ab Österreich!).
es spielt keine rolle, wann du gebucht hast! wir hatten letzten herbst als die OVB welle im dragon war 38 betroffene familien die alle schon bei erscheinen der ersten preise gebucht hatten! ich hab sie halt durchgeboxt im hotel, aber der zeitpunkt der buchung interessiert nicht. da wird einfach aussortiert wer davon betroffen ist!

Zitat
Sollte ich das Schreiben erhalten, werde ich Ihnen meine Liste übermitteln mit den Hotels die für uns in Frage kommen würden.
darf ich fragen, welche da zu finden wären auf der liste?
Zum Reisen gehört Geduld, Mut, guter Humor, Vergessenheit aller häuslichen Sorgen, und dass man sich durch widrige Zufälle, Schwierigkeiten, böses Wetter, schlechte Kost und dergleichen nicht niederschlagen lässt.

Im Leben geht es nicht darum zu warten, bis das Unwetter vorbei zieht, sondern zu lernen im Regen zu tanzen!

Antwort #127
am: 16. Februar 2011, 12:20:41

Offline Ute13

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Es sei mal dahingestellt, das keiner auf Teufel komm raus auf sein Recht beharrt. Ich würde das sehrwohl machen! Nicht weil es mein Recht ist, sondern weil es schlicht einfach mein wohlverdienter und ersparter Urlaub ist. Und da kann mir nicht einfach Neckermann ein Hotel zuteilen. Das Hotel möchte ich mir mit meiner Familie und unseren Bedürfnissen aussuchen!

richtig Stinerl, da gebe ich Dir vollkommen Recht, MEIN URLAUBSHOTEL suche noch immer ICH aus und KEIN Reiseveranstalter.
Es sind soviele Faktoren die bei der Suche nach DEM geeigneten Hotel zur Debatte stehen, gut im August/September fällt das  dampf Problem überhaupt nicht ins Gewicht, warm genug wird es dann draussen wohl sein  ;D ;D ;D
Ich habe es jedenfalls hautnah erlebt, das die vom Reiseveranstalter angebotenen Alternativhotels in keinster Weise mit den gebuchten Leistungen übereinstimmten, alles selber getestet  :P, sei es einmal die Klimaanlage die nicht vorhanden oder besser gesagt noch nicht in der Zeit im Betrieb war und das Angebot am Buffet, im anderen Hotel fehlten die UAI Leistungen, also keine rundum Versorgung und das soll der Kunde schlucken, nee also ich wäre damit auch nicht einverstanden.
Und solange es Kunden gibt, die sich von den Reiseveranstaltern verarschen lassen, NUR um URLAUB zu haben, solange werden sie dieses Spielchen Jahr für Jahr weitertreiben.
Bekomme ich so ein Schreiben (bin ja auch August/September Urlauber dort, werden ich denen den Vorschlag unterbreiten das ich mir ein Hotel raussuche mit den gleichen Leistungen (egal bei welchen Veranstalter) und ihnen die Mehrkosten in Rechnung stellen werde.

LG Ute

Antwort #128
am: 16. Februar 2011, 12:38:23

Offline TC Melanie

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Zitat
Ich habe es jedenfalls hautnah erlebt, das die vom Reiseveranstalter angebotenen Alternativhotels in keinster Weise mit den gebuchten Leistungen übereinstimmten, alles selber getestet
und damit warst du eigenlich gut bedient!  :ironie: - wenn man die anderen häuser die man dir aufschwatzen wollte dagegen stellt  ;D
Zum Reisen gehört Geduld, Mut, guter Humor, Vergessenheit aller häuslichen Sorgen, und dass man sich durch widrige Zufälle, Schwierigkeiten, böses Wetter, schlechte Kost und dergleichen nicht niederschlagen lässt.

Im Leben geht es nicht darum zu warten, bis das Unwetter vorbei zieht, sondern zu lernen im Regen zu tanzen!

Antwort #129
am: 16. Februar 2011, 12:44:26

Offline Carlos

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Ein weiters Übel ist bestimmt, dass davon meist Familien betroffen sind.  :-\
Man sucht sich ein Hotel aus, womöglich mit Fam.zimmer (die oft rar gesät sind) und anderen Kriterien. Nun könnte ich mir vorstellen, dass es gerade für Familien, die evtl. 2 Räume/Fam.zimmer gebucht hatten es jetzt schon schwierig werden könnte eine Alternative zu finden. Urlauber die "nur" ein DZ gebucht hatten haben wohl noch die grössere Auswahl!?

In dem Fall teile ich Edgars Meinung!

Antwort #130
am: 16. Februar 2011, 12:46:15

Offline Ute13

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Zitat
Ich habe es jedenfalls hautnah erlebt, das die vom Reiseveranstalter angebotenen Alternativhotels in keinster Weise mit den gebuchten Leistungen übereinstimmten, alles selber getestet
und damit warst du eigenlich gut bedient!  :ironie: - wenn man die anderen häuser die man dir aufschwatzen wollte dagegen stellt  ;D

das meinst Du aber jetzt nicht im Ernst liebe Mel  :'( :'( :'(, mag das Adalya heute (vielleicht) auch besser geworden sein, mich sieht es NIE wieder und das Mukarnas war auch nicht so der Hit.
Und mit was einen so ein Reiseveranstalter hinhält, verspricht das gebuchte Meerblickzimmer und dann ist es das vorderste Zimmer zur Strasse, ich hatte mir das Gott sei Dank, schriftlich geben lassen.

Ich kann nur jeden den Rat geben, alles aber auch alles was Euch versprochen wird, laßt es Euch schriftlich geben und sagt nix vorher zu, so kann der Reiseveranstalter sich nicht hinterher rausreden, dann könnt ihr dem das um die Ohren schlagen.

LG Ute

Antwort #131
am: 16. Februar 2011, 13:04:25

Offline revealmap

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Ein weiters Übel ist bestimmt, dass davon meist Familien betroffen sind.  :-\
Man sucht sich ein Hotel aus, womöglich mit Fam.zimmer (die oft rar gesät sind) und anderen Kriterien. Nun könnte ich mir vorstellen, dass es gerade für Familien, die evtl. 2 Räume/Fam.zimmer gebucht hatten es jetzt schon schwierig werden könnte eine Alternative zu finden.

Das wäre dann auch bei mir so der Fall. Mit einer 14-jährigen Tochter ein Familienzimmer teilen zu dürfen, würde für alle Beteiligten das Urlaubsvergnügen mehr als schmälern. Wollte der Veranstalter in meinem Fall eine Umbuchung so käme nur ein 5*-Haus mit getrennten Zimmern (wie im Sherwood) in Frage. Insofern gebe ich stinerl natürlich recht - kampflos umbuchen und Abstriche machen - das werde ich nicht!

Klaus

Antwort #132
am: 16. Februar 2011, 13:07:53

Offline Carlos

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Klaus,

die richtig guten Fam.zimmer sind sicher jetzt schon mehr als knapp ...

Antwort #133
am: 16. Februar 2011, 13:11:21

Offline revealmap

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Klaus,

die richtig guten Fam.zimmer sind sicher jetzt schon mehr als knapp ...


Das denke ich mir auch - daher würde es Neckermann schwer fallen, mir ein entsprechendes Angebot zu machen  anführungszeichen

Antwort #134
am: 16. Februar 2011, 13:28:50

Offline sally

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Ich persönlich werte Überbuchungen strafrechtlich als Betrug. Ein Kunde wird unter Vorspiegelung falscher Tatsachen (Verfügbarkeit der Reise) zum Vertragsschluß verleitet. Daß der Veranstalter darauf spekuliert, daß die Reise evtl. doch verfügbar sein wird, weil andere Kunden ggf. noch abspringen, ist unerheblich. Zum Zeitpunkt der Buchung gab es das Angebot nicht.

Es wird Zeit, daß dieser Unsitte ein Ende bereitet wird.

 thumbsup seh ich auch so
 :ciao: sally
Glück bedeutet : auf falsche Menschen zu verzichten....

Urlaub 2015 mit lieben Freunden
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